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Allgemein

Aktuelle Informationen aus dem Bundeszentralamt für Steuern:

04.06.2010 | Änderungen zum Meldezeitraum der Zusammenfassenden Meldung
§18a UStG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 8.April 2010 (BGBl.I S.386) mit Wirkung zum 1.Juli 2010 neu gefasst und dadurch Artikel 1 der Richtlinie 2008/117/EG vom 16.Dezember 2008 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zum Zweck der Bekämpfung des Steuerbetrugs bei innergemeinschaftlichen Umsätzen umgesetzt. Die auf den weiterführenden Links zur Verfügung gestellten Informationen und technischen Daten ergehen unter Vorbehalt, da die Ausführungsbestimmungen zum § 18a UStG noch nicht abschließend geregelt sind.

01.03.2010 | Bestätigung ausländischer USt-IdNr.
Seit dem 01.03.2010 steht die XML-RPC-Schnittstelle (http://evatr.bff-online.de/eVatR/xmlrpc/) für das elektronische Bestätigungsverfahren ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNrn.) auch in einer SSL-verschlüsselten Version zur Verfügung. Hierzu muss ein entsprechendes Zertifikat installiert werden. Informationen zum Zertifikat finden Sie unter http://evatr.bff-online.de/eVatR/xmlrpc/faq_xmlrpc.

01.03.2010 | Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer ab 1. Juli 2010 in bundeseigener Verwaltung
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist ab dem 1. Juli 2010 die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer. Es übernimmt die Aufgaben der bis zum 30. Juni 2010 zuständigen Finanzämter der Länder. Dies umfasst auch die Außenprüfung. Der Zuständigkeitswechsel von den Ländern zum Bund ist Ergebnis der Föderalismusreformkommission II und der entsprechenden Änderung des § 5 Nr. 25 des Finanzverwaltungsgesetzes (Artikel 6 des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform vom 10. August 2009, BGBl I Nr. 53, S. 2702). An der rechtlichen Verpflichtung der bisher bereits erfassten und künftigen Steuerpflichtigen zur Anmeldung und Abführung von Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer ändert sich nichts. Beachten Sie hierzu auch die Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen, die sich im Zusammenhang mit dem Wechsel der Zuständigkeit und für künftige Verfahrensabläufe ergeben, werden auf dieser Internetseite veröffentlicht. Für Fragen oder weitergehende Informationen nutzen Sie bitte unsere Kontaktadressen unter dem Menüpunkt Kontakt in der linken Navigationsleiste.

16.10.2009 | Inkrafttreten neuer Regelungen zur Zusammenfassenden Meldung
Zur Umsetzung von Artikel 2 der Richtlinie 2008/8/EG vom 12. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG bezüglich des Ortes der Dienstleistungen wurde § 18a des Umsatzsteuergesetzes durch das Jahressteuergesetz 2009 geändert. Ab dem 01. Januar 2010 sind Unternehmer verpflichtet, in ihrer Zusammenfassenden Meldung auch die gemäß § 3a Abs. 2 Umsatzsteuergesetz 2010 im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, anzugeben (§ 18a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Umsatzsteuergesetz 2010). Weitere Informationen zur Thematik und die ab dem 1. Januar 2010 anzuwendenden Vordrucke der Zusammenfassenden Meldungen finden Sie in der Rubrik 'Zusammenfassende Meldung - Neuerungen 2010'.

16.10.2009 | Inkrafttreten neuer Regelungen zur Zusammenfassenden Meldung
Zur Umsetzung von Artikel 2 der Richtlinie 2008/8/EG vom 12. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG bezüglich des Ortes der Dienstleistungen wurde § 18a des Umsatzsteuergesetzes durch das Jahressteuergesetz 2009 geändert. Ab dem 01. Januar 2010 sind Unternehmer verpflichtet, in ihrer Zusammenfassenden Meldung auch die gemäß § 3a Abs. 2 Umsatzsteuergesetz 2010 im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, anzugeben (§ 18a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Umsatzsteuergesetz 2010). Weitere Informationen zur Thematik und die ab dem 1. Januar 2010 anzuwendenden Vordrucke der Zusammenfassenden Meldungen finden Sie in der Rubrik 'Zusammenfassende Meldung - Neuerungen 2010'.

14.09.2009 | Inkrafttreten neuer Regelungen zur Umsatzsteuervergütung
Zum 01.01.2010 treten die Regelungen der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. Februar 2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige in Kraft. Informationen zur Umsetzung durch das BZSt finden Sie als in Deutschland ansässiger Unternehmer bzw. dessen Bevollmächtigter in der Rubrik " Umsatzsteuervergütung - inländische Unternehmer" und als in einem Mitgliedstaat ansässiger Unternehmer bzw. dessen Bevollmächtigter in der Rubrik " Umsatzsteuervergütung - Unternehmer Ausland EU". Diese Seiten werden fortlaufend aktualisiert. Sie können sich auch für eine Benachrichtigung über neue Inhalte eintragen.

20.07.2009 | Neue Anzeigepflicht nach § 45d Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) bei Vermittlung von bestimmten Versicherungsverträgen mit ausländischen Versicherungsunternehmen
Der Gesetzgeber hat in § 45d Abs. 3 EStG eine Anzeigepflicht für inländische Versicherungsvermittler eingeführt, die bestimmte Versicherungsverträge mit im Ausland ansässigen Versicherungsunternehmen vermitteln. Diese Verpflichtung gilt für Vertragsabschlüsse nach dem 31. Dezember 2008; betroffen sind nur Versicherungsverträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (i.d.R. Kapitallebensversicherungen). Die Anzeigepflicht wird erfüllt durch die Übermittlung der Daten in elektronischer Form nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz. Eine erstmalige Übermittlung hat jedoch erst am 30. März 2011 zu erfolgen, da die technische Umsetzung dieser neuen Vorschrift noch einige Zeit benötigt. Vorher eingehende Meldungen (besonders in Papierform) erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen. Sobald die technischen Übermittlungswege eingerichtet und die Anforderungen an den Datensatz-Aufbau bestimmt sind, werden diese auf der Internet-Seite des Bundeszentralamtes für Steuern veröffentlicht. Bis dahin sind die Daten im Unternehmen vorrätig zu halten.

08.01.2009 | Abzugsteuer nach § 50a EStG (Lizenzen, Künstler/Sportler, Aufsichtsräte)
1. Auf die Änderungen des neu strukturierten § 50a EStG gemäß Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) wird ausdrücklich hingewiesen (u.a. Wegfall von Steuerabzugstatbeständen betr. werkschaffende Künstler, bewegliche Wirtschaftsgüter, Verwertung ausländischer Darbietungen). 2. Gemäß § 50a Abs. 2 EStG beträgt der Steuerabzug nunmehr sowohl bei natürlichen als auch bei juristischen Personen 15% (bei Aufsichtsratsvergütungen weiterhin 30%). Steueranmeldungen mit zu hoch ausgewiesenen Steuerabzugsbeträgen sind demnach zu berichtigen. Die Änderungen sind erstmals auf Vergütungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2008 zufließen.

 


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