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Elektronische Übermittlungen von Daten an das BZSt

Hier finden Sie Informationen zu elektronischen Übermittlungen von Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Folgende Verfahren bieten eine elektronische Übermittlung von Daten an das Bundeszentralamt für Steuern an:

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Umsatzsteuervergütung (USTV)

Sammelanträge nach § 45b EStG (SA)

Meldungen nach der EU-Zinsrichtlinie (EUZI)

Mitteilung über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge gemäß § 45d EStG (FSAK)

Bitte treffen Sie durch Anklicken eine Auswahl, über welches Verfahren Sie informiert werden wollen. Je nach Verfahren stehen unterschiedliche Übermittlungswege zur Verfügung.
 

Zur elektronischen Übermittlung von Daten an das BZSt steht Ihnen u.a. auch das BZSt-Online Portal zur Verfügung.

Daten die elektronisch unter Nutzung der jeweiligen Formulare oder Dienste im BZSt-Online Portal übermittelt werden sollen, können Sie auf Ihrem System lokal aufbereiten und über die jeweilige Importfunktionalität der Formulare und Dienste online an das BZSt übermitteln.

Entsprechende Anleitungen zur Importfunktionalität der Formulare, sowie Dokumentationen und Datensatzbeschreibungen bei Nutzung der Dienste finden Sie unter dem Menüpunkt Anleitungen BOP  (hilfreich für Software-Unternehmen, Entwickler, etc.). 

 


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