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Umsatzsteuer

Im Bereich der Umsatzsteuer (USt) ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig für die Abwicklung der folgenden Verfahren:


  • USt-Kontrollverfahren in der EU
    (Vergabe der  Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), Bestätigungsverfahren, Zusammenfassende Meldung)
  • Meldeverfahren nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
  • USt-Vergütung
    (Ausländische Unternehmer, Botschaften/Konsulate, internationale Organisationen)
  • Besteuerung von auf elektronischem Weg erbrachter sonstiger Leistungen (VAT-on-E-Services)
    (Nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige und steuerlich nicht erfasste Unternehmer, die ausschließlich auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen an in der EU ansässige Nichtunternehmer erbringen.
  • Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung
    (Koordinierungsstelle, Beobachtung elektronisch angebotener Dienstleistungen)

Einzelheiten zu den jeweiligen Verfahren finden Sie in den entsprechenden Rubriken in der linken Navigationsleiste.

Die Abwicklung des allgemeinen Besteuerungsverfahrens im Bereich der Umsatzsteuer (USt-Erklärungen, USt-Voranmeldungen etc.) obliegt den jeweils zuständigen Landesfinanzbehörden.

 


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