Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
Wer als Unternehmer am innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU teilnehmen möchte, also Waren innerhalb des EU-Gemeinschaftsgebietes erwerben oder steuerfrei liefern möchte, benötigt zusätzlich zur Steuernummer eine so genannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt diese auf Antrag an in Deutschland umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen. Gesetzliche Grundlage ist § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG). Einzelheiten zur Vergabe der USt-IdNr. finden Sie hier. Für die Vergabe der USt-IdNr. an Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben, ist die vorherige umsatzsteuerliche Registrierung bei einem deutschen Finanzamt erforderlich. Die zuständigen Finanzämter finden Sie hier.
Im Bestätigungsverfahren erhalten anfrageberechtigte Unternehmer vom BZSt die Auskunft, ob eine ausländische USt-IdNr. gültig ist und ob die von Ihnen mitgeteilten Angaben zu Firmenname, Firmenort, Postleitzahl und Straße mit den in der Unternehmerdatei des jeweiligen EU-Mitgliedstaates registrierten Daten übereinstimmen. Gesetzliche Grundlage ist § 18e Nr. 1 UStG. Deutsche USt-IdNrn. werden nur nach Maßgabe des § 18e Nr. 2 UStG bestätigt (an Lagerhalter i.S.d. § 4 Nr. 4a UStG).