Zusammenfassende Meldung (ZM)
Hinzukommende Meldezeiträume ab dem 1. Juli 2010
Neuregelung des § 18a UStG zur Bestimmung der Meldepflicht für innergemeinschaftliche Warenlieferungen, innergemeinschaftliche sonstiger Leistungen sowie innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
Nähere Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links:
ZM-Ausfüllanleitung ab 01.07.2010
Muster der ZM-Formulare ab 01.07.2010
Abgabe auf
Papier
Abgabe über den
Formularserver mittels Teilnehmernummer
Abgabe über das
ElsterOnline-Portal bzw. BZStOnline-Portal
Abgabe von Massendaten über das Kommunikationsverfahren ELMA5
Technische Dokumentation ELMA5
Hinzukommende Meldepflicht ab dem 1. Januar 2010
Neuregelung u.a. des § 3a Umsatzsteuergesetz (UStG) zur Bestimmung des Ortes, an dem eine sonstige Leistung erbracht wird.
Nähere Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links:
BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung nach §§ 3a, 3b und 3e UStG 2010
ZM-Ausfüllanleitung ab 01.01.2010
Abgabe über den
Formularserver
mittels Teilnehmernummer
In der Spalte 3 des Formulars ist über ein Auswahlfenster anzuhaken, ob es sich um eine innergemeinschaftliche sonstige Leistung (S) handelt
Abgabe über das
ElsterOnline-Portal bzw. BZStOnline-Portal
In der Zeile 'Dreiecksgeschäft' ist über das Auswahlfenster die sonstige Leistung bzw. das Dreiecksgeschäft zu markieren.
Abgabe von Massendaten über das Kommunikationsverfahren ELMA5
Technische Dokumentation ELMA5
Ausnahme:
Zur Vermeidung von unbilligen Härten kann Ihr Finanzamt auf Antrag eine Ausnahme von der elektronischen Übermittlung gestatten.
Soweit Ihr Finanzamt nach § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, gilt dies auch für die ZM.