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Umsatzsteuervergütung für inländische Unternehmer - Änderungen zum 01.01.2010

Das Antragsformular zur Erfassung der benötigten Angaben gemäß der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. Februar 2008 wird im Onlineportal des Bundeszentralamtes für Steuern (BOP) bereitgestellt. Der authentifizierte Zugang erfolgt analog der bisher bereits bekannten Verfahrensweise zur Nutzung des Formulars USt1T unter Nutzung des persönlichen BOP-Zertifikates und der entsprechenden PIN. Antragsteller bzw. deren Bevollmächtigte, die über ein Zertifikat/PIN im Elster-Onlineportal (EOP) verfügen, können ihre Zugangsdaten ebenfalls für den Zugang zum BOP nutzen. Eine erneute Registrierung ist nicht erforderlich.

Hinweis: 
Wenn Sie beabsichtigen, Anträge auf Vergütung der Umsatzsteuer über das Onlineportal des Bundeszentralamtes für Steuern (BOP) einzureichen und bisher über keinen Zugang zu EOP oder BOP verfügen, beantragen Sie diesen bitte rechtzeitig.Nutzen Sie dazu idealerweise bitte die Registrierungsmöglichkeiten im Elster-Online-Portal. Wählen Sie dort den Link "Zur Registrierung" am Ende der Seite und anschließend die Zugangsart Elster-Basis.

Die Zugänge sind an eine natürliche Person gebunden. Geben Sie daher Zugangsdaten niemals an Dritte (auch nicht an Mitarbeiter innerhalb Ihres Unternehmens) weiter! Sofern Sie für weitere natürliche Personen Ihres Unternehmens Zugänge zum BOP benötigen, können Sie nach Erhalt der Zugangsdaten für die erste natürliche Person individuell weitere Konten selbständig einrichten. Sollten Sie Anlass zu der Sorge haben, dass Ihnen Zugangsdaten abhandengekommen sind oder entwendet wurden, veranlassen Sie zur Vermeidung missbräuchlicher Benutzung umgehend beim BZSt eine Sperrung. Weitere Sicherheitshinweise finden Sie im Internet auf den Seiten des BOP.

Als Steuerberater bzw. befugter Vertreter nutzen Sie bitte ebenfalls ggf. bereits vorhandene Zugangsdaten des Elster-Online-Portals für die Antragstellung im BOP. Alternativ melden Sie sich bitte per BOP-Anmeldeformular für die Nutzung des BOP an. Mit diesen Zugangsdaten erstellen Sie alle (!) Anträge für Ihre Mandanten. Es ist nicht erforderlich, für jeden Mandanten eine separate Anmeldung zum BOP durchzuführen.

Als Steuerberater bzw. befugter Vertreter nutzen Sie bitte ebenfalls ggf. bereits vorhandene Zugangsdaten des Elster-Online-Portals für die Antragstellung im BOP. Alternativ melden Sie sich bitte per BOP-Anmeldeformular für die Nutzung des BOP an. Mit diesen Zugangsdaten erstellen Sie alle (!) Anträge für Ihre Mandanten. Es ist nicht erforderlich, für jeden Mandanten eine separate Anmeldung zum BOP durchzuführen.

Aus technischen Gründen ist die Verwendung von hardwaregebundenen Signaturen derzeit nicht möglich. Wir bitten daher Besitzer von sogenannten "Sticks" oder Signaturkarten, sich für die Nutzung des BOP zeitnah anzumelden und nach Zusendung der Anmeldedaten für das Softwarezertifikat zu registrieren. Nutzen Sie dazu bitte das BOP-Anmeldeformular.

Gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. Februar 2008 einzureichende elektronische Belege werden über eine entsprechende Uploadfunktion den jeweiligen Positionen zugeordnet. Die Dateigröße der je Antrag insgesamt beigefügten Belege darf 5MB nicht überschreiten. Nach aktuellem Stand der Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten wird daher empfohlen, nur papiergebunden vorliegende Belege s/w mit einer Auflösung von 200 dpi beizufügen.

Sie können Ihrem Antrag im BOP Belege als pdf-, als jpg- oder als tiff-Datei beifügen. Wir empfehlen, die beizufügenden Belege je Antrag in einem separaten, lokalen Verzeichnis zu speichern. Beim künftigen Ausfüllen des Antragsformulars wird bei der Zuordnung eines Beleges zu einer Antragsposition zunächst lediglich ein Verweis auf den lokalen Speicherort hinzugefügt. Der tatsächliche Belegupload erfolgt erst in dem Moment, in dem Sie den Antrag tatsächlich unter erneuter Identifikation mit Ihrer PIN absenden. Aktuell besteht nur die Möglichkeit, eine Datei je Antragsposition hochzuladen. Sollten Sie mehrere Beleg zu einer Position hinzufügen wollen, führen Sie diese vor dem Upload zunächst zu einer Datei zusammen.

In den Preferences regeln die Mitgliedstaaten bestimmte nationale Besonderheiten im Antragsverfahren. Eine Übersicht in deutscher Sprache haben wir hier für Sie zusammengestellt. Beachten Sie bitte, dass diese Übersicht ohne Gewähr ist. Die Angaben können in Verantwortung der Mitgliedstaaten kurzfristige Änderungen erfahren. Rechtsverbindlich gültig sind daher stets die amtlichen Veröffentlichungen der jeweiligen Erstattungsstaaten selbst.

Die Erfassung des Antrages erfolgt grundsätzlich über das im BOP zur Verfügung gestellte Online-Formular, dessen Aufruf jedoch erst ab dem 01.01.2010 erfolgen kann. Ferner wird es möglich sein, die einzelnen Positionen Ihres Antrages alternativ auch über eine Importfunktionalität als sogenannte csv-Datei in das Formular zu laden. Wir empfehlen, selbst erstellte csv-Dateien in jedem Fall vor dem Upload mit dem von uns bereitgestellten Excel®-Sheet auf mögliche logische Fehler zu prüfen. Sie können das Excel®-Sheet auch verwenden, um in diesem Ihre Antragspositionen offline (ohne bestehende Internetverbindung) aufzubereiten, auf Logikfehler zu prüfen und anschließend aus Ihrer Aufstellung heraus die csv-Datei für den Upload der Antragspositionen zu erstellen. Beachten Sie bitte, dass kurzfristige Änderungen sowohl am csv-Dateiformat als auch am Excel-Sheet gegenwärtig leider nicht auszuschließen sind.

Die Realisierung der Möglichkeit zur Übermittlung so genannter Massendatensendungen (als xml-Datei aufbereitete Antragsdaten eines oder mehrerer Antragsteller) ohne separaten Aufruf des Online-Formulars im BOP ist im Laufe des II. Quartals 2010 vorgesehen.

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Senden Sie mit Ihrer Anfrage niemals persönliche Zugangsdaten wie z.B. PIN, Geheimniswerte oder Zertifikate mit, um Missbrauch mit diesen Daten vorzubeugen.

 

 


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