Umsatzsteuervergütung für inländische Unternehmer - Änderungen zum 01.01.2010
Das Antragsformular zur Erfassung der benötigten Angaben gemäß der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. Februar 2008 wird im Onlineportal des Bundeszentralamtes für Steuern (BOP) bereitgestellt. Der authentifizierte Zugang erfolgt analog der bisher bereits bekannten Verfahrensweise zur Nutzung des Formulars USt1T unter Nutzung des persönlichen BOP-Zertifikates und der entsprechenden PIN. Antragsteller bzw. deren Bevollmächtigte, die über ein Zertifikat/PIN im Elster-Onlineportal (EOP) verfügen, können ihre Zugangsdaten ebenfalls für den Zugang zum BOP nutzen. Eine erneute Registrierung ist nicht erforderlich.
Hinweis:
Wenn Sie beabsichtigen, Anträge auf Vergütung der Umsatzsteuer über das
Onlineportal des Bundeszentralamtes für Steuern (BOP) einzureichen und bisher über keinen Zugang zu EOP oder BOP verfügen, beantragen Sie diesen bitte rechtzeitig.Nutzen Sie dazu idealerweise bitte die Registrierungsmöglichkeiten im
Elster-Online-Portal. Wählen Sie dort den Link "Zur Registrierung" am Ende der Seite und anschließend die Zugangsart Elster-Basis.
Die Zugänge sind an eine natürliche Person gebunden. Geben Sie daher Zugangsdaten niemals an Dritte (auch nicht an Mitarbeiter innerhalb Ihres Unternehmens) weiter! Sofern Sie für weitere natürliche Personen Ihres Unternehmens Zugänge zum BOP benötigen, können Sie nach Erhalt der Zugangsdaten für die erste natürliche Person individuell weitere Konten selbständig einrichten. Sollten Sie Anlass zu der Sorge haben, dass Ihnen Zugangsdaten abhandengekommen sind oder entwendet wurden, veranlassen Sie zur Vermeidung missbräuchlicher Benutzung umgehend beim BZSt eine Sperrung. Weitere Sicherheitshinweise finden Sie im Internet auf den Seiten des BOP.
Als Steuerberater bzw. befugter Vertreter nutzen Sie bitte ebenfalls ggf. bereits vorhandene Zugangsdaten des Elster-Online-Portals für die Antragstellung im BOP. Alternativ melden Sie sich bitte per BOP-Anmeldeformular für die Nutzung des BOP an. Mit diesen Zugangsdaten erstellen Sie alle (!) Anträge für Ihre Mandanten. Es ist nicht erforderlich, für jeden Mandanten eine separate Anmeldung zum BOP durchzuführen.
Aus technischen Gründen ist die Verwendung von hardwaregebundenen Signaturen derzeit nicht möglich. Wir bitten daher Besitzer von sogenannten "Sticks" oder Signaturkarten, sich für die Nutzung des BOP zeitnah anzumelden und nach Zusendung der Anmeldedaten für das Softwarezertifikat zu registrieren. Nutzen Sie dazu bitte das BOP-Anmeldeformular.
Gemäß Artikel 10 der
Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. Februar 2008 einzureichende elektronische Belege werden über eine entsprechende Uploadfunktion den jeweiligen Positionen zugeordnet. Die Dateigröße der je Antrag insgesamt beigefügten Belege darf 5MB nicht überschreiten. Nach aktuellem Stand der Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten wird daher empfohlen, nur papiergebunden vorliegende Belege s/w mit einer Auflösung von 200 dpi beizufügen.
Sie können Ihrem Antrag im BOP Belege als pdf-, als jpg- oder als tiff-Datei beifügen. Wir empfehlen, die beizufügenden Belege je Antrag in einem separaten, lokalen Verzeichnis zu speichern. Beim künftigen Ausfüllen des Antragsformulars wird bei der Zuordnung eines Beleges zu einer Antragsposition zunächst lediglich ein Verweis auf den lokalen Speicherort hinzugefügt. Der tatsächliche Belegupload erfolgt erst in dem Moment, in dem Sie den Antrag tatsächlich unter erneuter Identifikation mit Ihrer PIN absenden. Aktuell besteht nur die Möglichkeit, eine Datei je Antragsposition hochzuladen. Sollten Sie mehrere Beleg zu einer Position hinzufügen wollen, führen Sie diese vor dem Upload zunächst zu einer Datei zusammen.
In den Preferences regeln die Mitgliedstaaten bestimmte nationale Besonderheiten im Antragsverfahren. Eine Übersicht in deutscher Sprache haben wir hier für Sie zusammengestellt. Beachten Sie bitte, dass diese Übersicht ohne Gewähr ist. Die Angaben können in Verantwortung der Mitgliedstaaten kurzfristige Änderungen erfahren. Rechtsverbindlich gültig sind daher stets die amtlichen Veröffentlichungen der jeweiligen Erstattungsstaaten selbst.
Die Verfügbarkeit einer so genannten 'Massendatenschnittstelle' (Übermittlung eines oder mehrerer Vergütungsanträge über eine Schnittstelle unter Umgehung des Online-Formulars) hat sich leider auf Anfang Juli verschoben. Um Ihnen dennoch bereits jetzt die erforderlichen Implementierungen an Ihrer Software zu ermöglichen, wird Ihnen nachfolgend die technische Schnittstellenbeschreibung vorab zur Verfügung gestellt.
Schnittstellenbeschreibung
Beachten Sie bitte,
- dass sich noch Änderungen ergeben können (Wir empfehlen daher die Eintragung in unseren Benachrichtigungsservice, über den wir Sie bei Änderungen an den Dokumenten informieren werden.);
- dass die rechtlichen Grundlagen nicht durch die Schnittstellenbeschreibung ersetzt werden und ggf. im jeweiligen Erstattungsstaat geltende Regelungen (Preferences) durch den Antragsteller/Datenversender bei der Dateierstellung zu berücksichtigen sind;
- Fehler in der übermittelten Datei im Interesse der Rechtssicherheit zur technischen Abweisung aller in ihr enthaltenen Anträge führen;
- dass bei den Leistungsbeschreibungen die gleichzeitige Angabe einer Schlüsselzahl
verschieden von 10 und die Angabe von Freitext nicht zulässig ist und von den
Erstattungsstaaten regelmäßig zurückgewiesen wird.
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