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Umsatzsteuervergütung an Unternehmer in Drittstaaten - Verfahrensablauf

Zur Erstellung des Antrages ist gemäß der Formvorschriften eines der folgenden amtlichen Formulare zu nutzen, wobei die Nutzung der Onlinezugangswege zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten ausdrücklich empfohlen wird.

  1. USt-Vergütungsantrag (online) im Online-Portal des BZSt (BOP)

  2. USt-Vergütungsantrag (online) auf dem Formularserver (FfW)

  3. Übermittlung bereits innerbetrieblich erfasster Daten

  4. Vordruck USt 1T als Blankoformular zum Download

  5. Vordruck USt 1T als Blankoformular im Postversand

Je nach gewähltem Zugangsweg ist die Übersendung weiterer Unterlagen erforderlich. Beachten Sie dazu vor dem Absenden Ihres Antrages auch die Informationen am Ende der Seite.

1. USt-Vergütungsantrag im Online-Portal des BZSt (BOP)

Im BOP haben Sie die Möglichkeit, Anträge komfortabel zu erstellen und authentifiziert zu übermitteln. Neben der Möglichkeit, erstellte Anträge zwischenzuspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu bearbeiten steht Ihnen ein persönliches Postfach sowie ein Aufgabenmanagement zur Verfügung. Sie benötigen lediglich einen Internetbrowser sowie den Acrobat-Reader®. Weitere Softwareinstallationen sind nicht erforderlich.

Um das BOP für die o.g. Vergütungsanträge nutzen zu können, sind

  • eine einmalige vorherige Anmeldung beim Umsatzsteuervergütungsreferat des BZSt sowie

  • eine einmalige Registrierung am BOP gemäß Checkliste (soweit nicht bereits im Rahmen eines anderen Verfahrens des BZSt erfolgt)

erforderlich.

Hinweise :

  • Die Einsendung des Antragsformulars ist nicht mehr erforderlich. Lediglich die übrigen im Original erforderlichen Unterlagen (insbesondere Originalrechnungen, Unternehmerbescheinigung) sind innerhalb der Ausschlussfrist im Original einzusenden. Hierfür wird Ihnen nach der elektronischen Antragsübermittlung ein Vorblatt mit der Postanschrift des BZSt in Ihr persönliches Postfach im privaten Bereich des BOP eingestellt.

  • Die Anmeldung zum BOP ist als Unternehmer (bei juristischen Personen als gesetzlicher Vertreter) oder als Befugter im Sinne des § 2 StBerG möglich. Auf die Bestimmungen der Steuerdatenübermittlungsverordnung (StDÜV) wird hingewiesen.

  • Im BOP werden Ihnen eine Reihe verschiedener Onlineformulare bereitgestellt. Nutzen Sie bitte den "Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer ausländischer Unternehmer im Inland".

  • weiterer Ablauf

2. USt-Vergütungsantrag (online) auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung (FfW)

Um das Formular nutzen zu können, benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser sowie den Acrobat-Reader®. Weitere Softwareinstallationen sind nicht erforderlich. Das Formular kann direkt im Web-Browser ausgefüllt werden. Die eingetragenen Daten können aus dem Formular heraus elektronisch vorab an das BZSt übermittelt werden. Das Herunterladen der Daten als xml-Datei auf den lokalen PC ist ebenfalls möglich, so dass das Ausfüllen des Formulars ggf. unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden kann.

Als Leitfaden steht Ihnen eine Anleitung ( Guide FfW) zum Ausfüllen des Formulars, zur Übermittlung der Daten sowie dem Ausdruck des einzureichenden gedruckten Exemplars zur Verfügung. Hinweise zu den Inhalten der einzelnen Formularpositionen finden Sie im FAQ-Bereich.

Hinweise :

  • Vor dem Wechsel zur Seite 2 ff. des Formulars ist das Ausfüllen aller Pflichtfelder auf Seite 1 erforderlich.

  • Die Einsendung des im Original durch den Unternehmer unterschriebenen Antragsformulars ist zusammen mit den übrigen einzureichenden Unterlagen (insbesondere Originalrechnungen, Unternehmerbescheinigung) innerhalb der Ausschlussfrist im Original erforderlich.

  • Für den Formularserver müssen auf Ihrem PC Pop-Up-Fenster erlaubt werden, da das auszudruckende Antragsexemplar in einem solchen Fenster als pdf-Datei geöffnet wird.

  • weiterer Ablauf

3. Übermittlung bereits innerbetrieblich erfasster Daten

Im Falle großer Mengen an Antragspositionen steht Ihnen als weiterer Zugangsweg die direkte Übermittlung der Daten aus Ihrer bereits vorhandenen Buchhaltungs- o.ä. Software zur Verfügung. Dazu ist das vom Projekt Elster zur Verfügung gestellte Telemodul (Programmbibliotheken) durch Sie bzw. von einem durch Sie auf Ihre Kosten beauftragten Softwareunternehmen zu integrieren sowie eine entsprechende Druckfunktion zu implementieren. Weitere Informationen hierzu können Sie der schematischen Übersicht entnehmen oder bei Bedarf unter der eMail-Adresse vatapplic@bzst.bund.de anfordern.

Hinweis:

  • Das Telemodul gewährleistet die verschlüsselte Datenübertragung, realisiert jedoch keine authentifizierte Übermittlung. Die Einsendung des im Original vom Unternehmer unterschriebenen Antragsformulars ist deshalb zusammen mit den übrigen einzureichenden Unterlagen (insbesondere Originalrechnungen, Unternehmerbescheinigung) innerhalb der Ausschlussfrist im Original erforderlich.

  • weiterer Ablauf

4. Vordruck USt 1T als Blankoformular zum Download

Einen Blankovordruck können Sie bei Bedarf aus dem Vergütungsformular des Formularservers heraus drucken. Hinweise zu den Inhalten der einzelnen Formularpositionen finden Sie im FAQ-Bereich.

Hinweise:

  • Die Einsendung des im Original durch den Unternehmer unterschriebenen Antragsformulars ist zusammen mit den übrigen einzureichenden Unterlagen (insbesondere Originalrechnungen, Unternehmerbescheinigung) innerhalb der Ausschlussfrist im Original erforderlich.

  • weiterer Ablauf


5. Vordruck USt 1T per Postversand

Im Einzelfall kann das Vergütunsgformular auch auf dem Weg des Postversandes beim Steuerlichen Infocenter angefordert werden.

Hinweise:

  • Die Einsendung des im Original durch den Unternehmer unterschriebenen Antragsformulars ist zusammen mit den übrigen einzureichenden Unterlagen (insbesondere Originalrechnungen, Unternehmerbescheinigung) innerhalb der Ausschlussfrist im Original erforderlich.

  • weiterer Ablauf

Antrag fertig - Wie geht es weiter?

Prüfen Sie nochmals die von Ihnen angegebene Bankverbindung! Die papiergebunden zu übermittelnden Dokumente sind per Post an das

Bundeszentralamt für Steuern
Passower Chaussee 3 b
16303 Schwedt/Oder

zu senden. Das BZSt prüft die Vergütungsvoraussetzungen und erlässt einen Vergütungsbescheid, der zusammen mit den Originalrechnungen dem Antragsteller bzw. dem Zustellvertreter zugestellt wird.

Fragen

Fragen zum grundsätzlichen Verfahrensablauf richten Sie im Einzelfall bitte per eMail an:
vorsteuerverguetung@steuerliches-info-center.de

Bei technischen Problemen mit den Online-Zugangswegen wenden Sie sich bitte per eMail an:
vatapplic@bzst.bund.de

Senden Sie mit Ihrer Anfrage niemals persönliche Zugangsdaten wie z.B. PIN, Geheimniswerte oder Zertifikate mit, um Missbrauch mit diesen Daten vorzubeugen.

 


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