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Umsatzsteuervergütung

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, deren Ertrag anteilig dem Bund, den Ländern und Gemeinden gemäß Artikel 106 Abs. 3 und 5 a Grundgesetz (GG) zusteht. Dabei wird die Umsatzsteuer von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet (Artikel 108 Abs. 2 und 3 GG).

Unter den folgenden Voraussetzungen ist allerdings das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), an einen eingegrenzten Kreis von Anspruchsberechtigten, für die Vergütung der Umsatzsteuer zuständig:


 

 


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