Umsatzsteuervergütung
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, deren Ertrag anteilig dem Bund, den Ländern und Gemeinden gemäß Artikel 106 Abs. 3 und 5 a Grundgesetz (GG) zusteht. Dabei wird die Umsatzsteuer von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet (Artikel 108 Abs. 2 und 3 GG).
Unter den folgenden Voraussetzungen ist allerdings das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), an einen eingegrenzten Kreis von Anspruchsberechtigten, für die Vergütung der Umsatzsteuer zuständig:
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Botschaften und Konsulate sowie ihre ausländischen Mitglieder nach § 5 Abs.1 Nr.3 Finanzverwaltungsgesetz
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internationale Organisationen nach § 5 Absatz 1 Nr. 3 Finanzverwaltungsgesetz