Elektronische Übermittlung
Seit dem 30.04.2009 besteht die Möglichkeit, die Meldung der tatsächlich freigestellten Kapitalerträge nach § 45d Abs. 1 EStG über das BZStOnline-Portal zu übermitteln.
Kleinmelder
Melder, die bisher kleinere Datenmengen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt haben, können Ihre Meldungen direkt über ein Formular im BZStOnline-Portal (BOP) elektronisch versenden. Hierbei können maximal 500 Datensätze pro Einzelmeldung übermittelt werden. Diese Meldungen wurden bisher in schriftlicher Form vom BZSt entgegengenommen und betrafen hauptsächlich kleinere Datenmengen, Korrekturen bzw. Löschungen. Natürlich können auch kleinere Datenmengen über die Schnittstelle ELMA5 übermittelt werden.
Massenmelder
Darüber hinaus steht seit dem 30.04.2009 für die Übermittlung der Datensätze durch so genannte Massenmelder die Schnittstelle ELMA5 zur Verfügung. Hier können z.B. Kopfstellen oder Institute mit größeren Datenmengen die tatsächlich freigestellten Kapitalerträge an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Es können auch kleinere Datenmengen (siehe Kleinmelder) über diese Schnittstelle übermittelt werden, die in der Vergangenheit z.B. mit ElsterFT an das Bundeszentralamt versandt wurden.
Registrierung
Eine Voraussetzung für die Registrierung im BZStOnline-Portal ist das Vorhandensein einer BZSt-Nummer sowie einer Bankleitzahl/Pseudo-Bankleitzahl. Meldepflichtige Institute, die nicht über eine eigene Bankleitzahl verfügen, können eine Pseudobankleitzahl beim BZSt beantragen. Gleiches gilt auch für Kopfstellen, die für andere Institute melden.
Für die Beantragung einer BZSt-Nummer bzw. Pseudobankleitzahl senden Sie bitte eine Mail an
fsa-anfragen@bzst.bund.de.
In der Mail übermitteln Sie bitte folgende Angaben:
- Name/Anschrift des Institutes
- Ansprechpartner, Telefonnummer, Mail-Adresse
- Anzahl der Datensätze
- Wie erfolgte die bisherige Meldung?
Nach dem Erhalt der BZSt-Nummer bzw. Pseudobankleitzahl ist zunächst im BZStOnline-Portal ein Zertifikat über den folgenden Link www.bzst.bund.de auf der rechten Seite unter - Nützliche Links - BZStOnline-Portal- für die Registrierung zu erzeugen. Weitere Einzelheiten dazu sind dem Benutzerleitfaden BOP unter Punkt 2 zu entnehmen.
Sollten Sie bereits über eine BZSt-Nummer aus einem anderen Fachverfahren verfügen, dann ist für die Benutzung der ELMA5-Schnittstelle folgende Besonderheit zu beachten. Es bedarf in diesem Fall keiner zusätzlichen Neuregistrierung. Vor der Benutzung der ELMA5-Schnittstelle hat eine technische Freischaltung für das Verfahren "Mitteilung über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge nach § 45d Abs. 1 EStG" durch das BZSt zu erfolgen. Hierzu ist eine Mail an die o.g. E-Mail-Adresse zu senden. In der Antwortmail werden die weiteren Verfahrensschritte mitgeteilt, um eine endgültige Freischaltung über den Link "Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren des BZSt" durchführen zu können.
Bei Fragen zur elektronischen Antragstellung wenden Sie sich bitte an
fsa-datenbank@bzst.bund.de.
| Bezeichnung | Kurzbeschreibung | Format | Größe |
|---|---|---|---|
| Dokumentation ELMA5-ZIVIT | Verfahren zur elektronischen Datenübertragung mit ELSTER Zertifikaten an das ZIVIT | URL | k.A. |
| Dokumentation FSAK / ELMA5 | Verfahren zur elektronischen Übermittlung der tatsächlich freigestellten Kapitalerträge nach § 45 d EStG an das Bundeszentralamt für Steuern | (170951 Bytes) | |
| Datensatzbeschreibung für Massendatensendungen über ELMA5 | Datensatzbeschreibung bezüglich der Mitteilungen im Sinne des § 45d Einkommensteuergesetz | (408608 Bytes) | |
| Benutzerleitfaden BOP | Anleitung zur Registrierung im BZSt-Online-Portal von August 2008 | URL | k.A. |