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Bundeszentralamt für Steuern


Aktuelles - News

Freistellung vom Steuerabzug nach § 50d Absatz 2 EStG bei im Ausland ansässigen Gesellschaften

Datum
03.05.2012

Für ausländische Gesellschaften, denen eine Freistellungsbescheinigung vor Inkrafttreten der Neuregelung des § 50d Absatz 3 EStG erteilt wurde, besteht keine Mitteilungspflicht nach § 50d Absatz 2 Satz 4 letzter Halbsatz EStG zwecks Neuberechnung der entlastungsberechtigten Erträge, wenn es lediglich aufgrund der Gesetzesänderung zum teilweisen Wegfall der Voraussetzungen kommt.
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Elektronische Abgabe der Steueranmeldungen für Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer

Datum
02.05.2012

Seit dem 1. Mai 2012 besteht die Möglichkeit, auch Versicherungsteuer- sowie Feuerschutzsteueranmeldungen auf elektronischem Wege über das BZStOnline-Portal abzugeben. Weitere Informationen finden Sie hier...

Pressemitteilung

Datum
26.04.2012

Achtung

Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern

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Einheitliche Behördennummer 115: jetzt zum Ortstarif und kostenlos über Flatrates erreichbar

Datum
17.04.2012

Logo Behördennummer 115 - Jetzt im Festnetz zum Ortstarif oder über Flatrate

Ab sofort ist die einheitliche Behördennummer 115 sowohl aus dem Festnetz als auch aus mehreren Mobilfunknetzen zum Ortstarif und kostenlos über Flatrates erreichbar. Weitere Informationen zu den Tarifen erhalten Sie unter www.115.de. Dort können Sie auch sehen, ob Ihre Region bereits an die 115 angeschlossen ist.

Änderung der elektronischen Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

Datum
02.04.2012

Der Formularserver der Bundesfinanzverwaltung wird für die elektronische Abgabe der Zusammenfassenden Meldung ab dem 1.1.2013 nicht mehr zur Verfügung stehen.
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Zusammenfassende Meldung - Verpflichtung zur monatlichen Abgabe bei Überschreiten der Betragsgrenze von 50.000 Euro

Datum
02.04.2012

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist darauf hin, dass die Zusammenfassende Meldung ab dem 1.1.2012 monatlich abzugeben ist, sofern die Summe der Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Lieferungen im Sinne von § 25b Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) im laufenden Kalendervierteljahr oder in einem der vier vorangegangenen Kalendervierteljahre die Betragsgrenze von 50.000 Euro überschritten hat (§ 18a Abs. 1 S. 2 und 5 UStG). Die bisherige Betragsgrenze von 100.000 Euro ist nicht mehr anzuwenden.

Resultate 1 bis 6 von insgesamt 28


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