Steuerliche Erträge nach dem AuslInvestmG
I. Diese für die steuerliche Erfassung maßgebende Erträge aus ausländischen Investmentanteilen wurden in der Vergangenheit vom Bundesamt für Finanzen (BfF) im Bundessteuerblatt (BStBl.) für die Kalenderjahre 1969 bis 1998 bekanntgegeben. Die Veröffentlichungspraxis wurde jedoch inzwischen eingestellt.
| Bezeichnung | Kurzbeschreibung |
|---|---|
| Liste der Fundstellen im BStBl. der für die steuerliche Erfassung maßgebenden Erträge aus ausländischen Investmentanteilen von 1969-1995 | |
| Schreiben des BfF vom 27.05.1999 veröffentlicht im BStBl. 1999 I Seite 548 (Nummer 11) | |
| Schreiben des BfF vom 12.08.1999 veröffentlicht im BStBl. 1999 I Seite 728 (Nummer 15) | |
| Schreiben des BfF vom 29.02.2000 veröffentlicht im BStBl. 2000 I Seite 376 (Nummer 5) | |
| Schreiben des BfF vom 27.09.2000 veröffentlicht im BStBl. 2000 I Seite 1256 (Nummer 17) |
II. Weitere steuerliche Erträge wurden aufgrund von Einzelanfragen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bekanntgegeben.
| Bezeichnung | Kurzbeschreibung |
|---|---|
| Steuerliche Erträge aus ausländischen Investmentanteilen nach dem AuslInvestmG für das Kalenderjahr 1998 | |
| Steuerliche Erträge aus ausländischen Investmentanteilen nach dem AuslInvestmG für das Kalenderjahr 1999 | |
| Steuerliche Erträge aus ausländischen Investmentanteilen nach dem AuslInvestmG für das Kalenderjahr 2000 | |
| Steuerliche Erträge aus ausländischen Investmentanteilen nach dem AuslInvestmG für das Kalenderjahr 2001 | |
| Steuerliche Erträge aus ausländischen Investmentanteilen nach dem AuslInvestmG für das Kalenderjahr 2002 | |
| Steuerliche Erträge aus ausländischen Investmentanteilen nach dem AuslInvestmG für das Kalenderjahr 2003 |
Es wurden die steuerlichen Erträge von den ausländischen Investmentfonds veröffentlicht, die angefragt wurden oder die einer Überprüfung unterlagen. Die Auflistungen der unter I. und II. eingestellten ausländischen Fonds sind daher nicht abschließend.
Den Veröffentlichungen des BZSt hinsichtlich der Erträge aus ausländischen Investmentfonds kommt keine Bindungswirkung zu (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7.4.1992, BStBl. 1992 II Seiten 786, 789). Es handelt sich lediglich um eine Hilfe des BZSt bei der Aufklärung und Feststellung von Auslandssachverhalten.
In Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen werden aufgrund der vorrangigen Überprüfung der durch die ausländischen Investmentgesellschaften im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Besteuerungsgrundlagen Anfragen hinsichtlich der Ermittlung und Nachprüfung der steuerlichen Erträge aus ausländischen Investmentanteilen nach dem AuslInvestmG nicht mehr beantwortet.
