Navigation und Service

Government Site Builder Standardlösung (Link zur Startseite)


Ertragssteuer

Zwischenstaatliche Amtshilfe in Steuersachen

Die nachfolgend zum Download bereitstehenden Informationen sind ausschließlich für die Nutzung durch Landesfinanzbehörden (bei der Steuererhebung auch durch Städte und Gemeinden) bestimmt, die im Rahmen des zwischenstaatlichen Auskunftsaustausches tätig werden.

Rechtsgrundlage ist das Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Auskunftsaustausch in Steuersachen in der Fassung vom 25. Januar 2006 - IV B 1 - S 1320 - 11/06 -.

Das Merkblatt ist veröffentlicht im Bundessteuerblatt Teil I Seite 26 ff. vom 31. Januar 2006 und aufgenommen in die AO-Kartei zu § 117 AO. Diese Fassung ersetzt das Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Auskunftsaustausch in Steuersachen vom 03. Februar 1999 - IV B 4 - S 1320 - 3/99 - (BStBl. I Seite 228, berichtigt BStBl. I Seite 974).

Auskunftsaustausch

Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Auskunftsaustausch in Steuersachen.

  • Anlage 1 zum Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Auskunftsaustausch in Steuersachen (Anwendungsbereich der Doppelbesteuerungs- und Amtshilfeabkommen sowie des EG-Amtshilfe-Gesetzes)
  • Anlage 2 zum Merkblatt (Kurzanleitung zum Ausfüllen der Formulare)

Formulare zur zwischenstaatlichen Amtshilfe in Steuersachen

Ertragsteuern

 


Diese Seite:

© Bundeszentralamt für Steuern - 2012