Umsatzsteuervergütung
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, deren Ertrag anteilig dem Bund, den Ländern und Gemeinden gemäß Artikel 106 Abs. 3 und 5a Grundgesetz (GG) zusteht. Dabei wird die Umsatzsteuer von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet (Artikel 108 Abs. 2 und 3 GG).
Unter den folgenden Voraussetzungen ist allerdings das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), an einen eingegrenzten Kreis von Anspruchsberechtigten, für die Vergütung der Umsatzsteuer zuständig:
- Inländische Unternehmer
- Unternehmer Ausland EU
- Unternehmer in Drittstaaten
- ausländische diplomatische Missionen und berufskonsularische Vertretungen sowie ihre ausländischen Mitglieder nach § 5 Abs. 1 Nummer 3 Finanzverwaltungsgesetz
- internationale Organisationen und zwischenstaatliche Vereinigungen nach § 5 Abs. 1 Nummer 3 Finanzverwaltungsgesetz
Weitere Informationen sowie Formulare zum Download, finden Sie in den Untermenüpunkten in der linken Navigationsleiste.
