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Vorschriften

BezeichnungKurzbeschreibung
§ 93 Abs. 7 Abgabenordnung (AO) Kontenabruf durch Finanzbehörden
§ 93 Abs. 8 Abgabenordnung (AO) Kontenabruf durch andere Behörden und Gerichte
§ 93 b Abgabenordnung (AO) Automatisierter Abruf von Kontoinformationen durch das Bundeszentralamt für Steuern
§ 24c Kreditwesengesetz (KWG)Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AO) (PDF, 182 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Verwaltungsanweisung zum Kontenabrufverfahren vom 02.01.2009; veröffentlicht im BStBl. I 2009 Seite 8

Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit (PDF, 81 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Hinweis:
Das Bundeszentralamt für Steuern übernimmt für die hier zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften keine Gewähr hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Redaktion ist bemüht, aktuelle Änderungen zeitnah einzuarbeiten. Da die Aktualisierungen, insbesondere bei umfangreichen Änderungen, einige Zeit in Anspruch nehmen können, kann jedoch keine Garantie dafür übernommen werden, dass der bereitgestellte Stand der Rechtsvorschriften immer tagesaktuell ist.

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