Navigation und Service

Government Site Builder Standardlösung (Link zur Startseite)


Vorschriften

Bezeichnung Kurzbeschreibung
Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  BMF-Schreiben vom 28. September 2009 - IV C3 - S 2257-c/08/10009 (PDF, 124 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)Maschinelles Anfrageverfahren (MAV) zur Abfrage der steuerlichen Identifikationsnummer nach § 139b AO - Bestimmung von Inhalt und Aufbau der für die Durchführung des maschinellen Anfrageverfahrens zu übermittelnden Datensätze

Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  Anlagen zum BMF-Schreiben vom 28. September 2009 (PDF, 2 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

HINWEIS:
Zur Ansicht der aktualisierten „Allgemeinen Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau der Datensätze“ mit Einsatztermin 13. Dezember 2010 klicken Sie bitte hier.

  • A. Allgemeine Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau der Datensätze Anlage 1 (xsd) und Anlage 2 (Datenbeschreibung) B. Einzelne Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau der Datensätze
  • B. Datenübermittlung zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und den MAV-Nutzern über die zentrale Stelle
Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2010 (PDF, 89 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)Maschinelles Anfrageverfahren zur Abfrage der steuerlichen Identifikationsnummer nach § 139b AO; Bekanntgabe des Zeitpunktes, ab dem das maschinelle Anfrageverfahren nach §§ 32b Absatz 3, 52 Absatz 43a EStG, jeweils i. V. m. § 22a Absatz 2 EStG, den Nutzern zur Verfügung gestellt wird
§ 10 EStGSonderausgaben
§ 10a EStGZusätzliche Altersvorsorge
§ 22a EStGRentenbezugsmitteilungsverfahren an die zentrale Stelle
§ 32b EStGProgressionsvorbehalt
§ 52 EStGAnwendungsvorschrift

Diese Seite:

© Bundeszentralamt für Steuern - 2012