Elektronische Datenübermittlung
Eine erstmalige Übermittlung der Vertragsabschlüsse, die nach dem 31.12.2008 erfolgt sind, muss spätestens bis zum 30. März 2011 durchgeführt werden und erfolgt elektronisch über ein Formular im BZStOnline-Portal (BOP).
Sie können im BOP Ihre Meldungen gem. § 45d Abs. 3 EStG abgeben, wenn Sie über
- ein BOP-Zertifikat oder ein Zertifikat des ElsterOnline-Portals (EOP) und
- die verfahrensspezifische Kennung (die sogenannte Emak-Nummer)
verfügen.
Emak ist die Abkürzung für das Verfahren 'Emakorv' (elektronische Meldung ausländischer Kapital- oder Rentenverträgen) und umfasst über die wörtlich genannten Kapital- und Rentenversicherungsverträge hinaus alle Verträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nummer 6 EStG.
1. Sie verfügen weder über ein BOP- noch über ein EOP-Zertifikat
Für die Registrierung im BOP zum Erhalt eines BOP-Zertifikates benötigen Sie eine BZSt-Nummer und ein BZSt-Geheimnis.
Für die Beantragung senden Sie bitte folgendes Formular.
Die Zuteilung per Mail kann einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis und darum von diesbezüglichen Nachfragen Abstand zu nehmen.
Mit der BZSt-Nummer und dem BZSt-Geheimnis führen Sie eine Registrierung im BOP durch (https://www.elsteronline.de/bportal/). Nach der Registrierung beantragen Sie die Emak-Nummer dann wie unter dem folgenden Punkt dargestellt.
2. Sie verfügen über ein BOP-Zertifikat oder EOP-Zertifikat und beantragen die Emak-Nummer.
Sie beantragen die Emak-Nummer, indem Sie sich im BOP einloggen, den dort unter „Dienste“ dafür vorgesehenen Antrag ausfüllen und ihn von dort elektronisch an das BZSt versenden.
Weitere Einzelheiten sind dazu dem Benutzerleitfaden BOP unter Punkt 2 zu entnehmen.
Nach Prüfung im Fachbereich wird die Emak-Nummer an den Versicherungsvermittler oder das ausländische Versicherungsunternehmen (den Melder) mittels Briefform versandt. Der Erhalt der Emak-Nummer berechtigt zur Übermittlung der nach § 45d Abs. 3 EStG meldepflichtigen Daten.
Datensender, die nicht gleichzeitig Melder sind oder auch für andere Melder Daten senden möchten, müssen sich vom jeweiligen Melder die entsprechende Emak-Nummer geben lassen..
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Hilfetexte und Informationen im BOP zur Verfügung. Für eine darüber hinausgehende Frage nutzen Sie bitte das Kontakt-Formulars an das BZSt Link zum Kontakt-Formular.
Die Beantwortung Ihrer Frage kann einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis und darum von diesbezüglichen Nachfragen Abstand zu nehmen.
Beschreibungen:
- Benutzerleitfaden BOP
- Datensatz-Beschreibung
