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Veröffentlichungen

Bezeichnung Kurzbeschreibung

Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  Informationsschreiben des BZSt zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren vom 12. März 2012 (PDF, 87 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  Anlage 1 zum Informationsschreiben (PDF, 272 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  Anlage 2 zum Informationsschreiben (xls, 20 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  Informationsschreiben des BZSt zu Rentenbezugsmitteilungsverfahren vom 12. August 2010 (PDF, 2 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Schreiben an alle Mitteilungspflichtigen

Verfahren zur Übermittlung von Rentenbezugsmitteilungen, bei denen dem Mitteilungspflichtigen die Identifikationsnummer und/oder das Geburtsdatum des Leistungsempfängers nicht bekannt sind

Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  Schreiben des BMF vom 15. September 2011 - IV C 3 - S 2257-c/07/10012:007 - (PDF, 75 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)Bestimmung von Inhalt und Aufbau des Datensatzes für das Rentenbezugsmitteilungsverfahren nach § 22a EStG; XML-Spezifikation zum Datensatz MZ01

Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  Anlage I zum Schreiben des BMF vom 15. September 2011 - Anlage 1 (PDF, 89 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Der Datensatz ist ab dem 01. Januar 2012 zu verwenden.

Einzelne Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau des Datensatzes

  • Anlage 1 – Datenübermittlung zwischen der zentralen Stelle und den Mitteilungspflichtigen gem. § 22a Absatz 1 EStG (Rentenbezugsmitteilungsverfahren) (XML-Spezifikation)
Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  Schreiben des BMF vom 18. Juli 2011 -IV C 3 - S 2257-c/07/10012:007 - (PDF, 74 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)Bestimmung von Inhalt und Aufbau des Datensatzes für das Rentenbezugsmitteilungsverfahren nach § 22a EStG; Datensatzbeschreibung

Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  Anlage I zum Schreiben des BMF vom 18. Juli 2011 - Anlage 2 (PDF, 204 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

HINWEIS:
Anlage 2 wurde gemäß des letzten Absatzes im BMF-Schreiben vom 18. Juli 2011 aktualisiert. Die Länge des Datenfeldes 'mipfOrdBg' (Ordnungsbegriff der Mitteilungspflichtigen) wurde auf 40 Zeichen erweitert.

Der Datensatz ist ab dem 01. Januar 2012 zu verwenden.

Einzelne Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau des Datensatzes

  • Anlage 2 – Datenübermittlung zwischen der zentralen Stelle und den Mitteilungspflichtigen gem. § 22a Absatz 1 EStG (Rentenbezugsmitteilungsverfahren) (Datenbeschreibung)
Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  Schreiben des BMF vom 29. Juni 2010 – IV C3 – S 2257c/07/10012.003 - (PDF, 64 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)Aktualisierung der Bestimmung von Inhalt und Aufbau des für die Durchführung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens (RbmV) zu übermittelnden Datensatzes

Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  Anlage I zum Schreiben des BMF vom 29. Juni 2010 XML-Spezifikation (Anlage 1) aktualisiert mit Schreiben des BMF vom 11. Oktober 2010 (PDF, 278 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

HINWEIS:
Die aktualisierten 'Allgemeinen Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau der Datensätze' sind ab dem 13. Dezember 2010 im Einsatz.

Allgemeine Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau der Datensätze

  • Anlage 1 - Allgemeine Spezifikationen der Meldeverfahren der Finanzverwaltung – MeFin (XML-Spezifikation)
  • Anlage 2 - Allgemeine Spezifikationen der Meldeverfahren der Finanzverwaltung – MeFin (Datenbeschreibung)
Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  Anlage II zum Schreiben des BMF vom 29. Juni 2010 aktualisiert mit Schreiben des BMF vom 11. Oktober 2010 (PDF, 535 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Einzelne Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau des Datensatzes Datenübermittlung zwischen der zentralen Stelle und den Mitteilungspflichtigen (Rentenbezugsmitteilung)

  • Anlage 1 - Datenübermittlung zwischen der zentralen Stelle und den Mitteilungspflichtigen gem. § 22a Absatz 1 EStG/ Rentenbezugsmitteilung (XML-Spezifikation)
  • Anlage 2 - Datenübermittlung zwischen der zentralen Stelle und den Mitteilungspflichtigen gem. § 22a Absatz 1 EStG/ Rentenbezugsmitteilung (Datenbeschreibung)
Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  Schreiben des BMF vom 28. September 2009 - IV C3 - S 2257-c/07/10012 (PDF, 99 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)Aktualisierung der Bestimmung von Inhalt und Aufbau des für die Durchführung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens (RbmV) zu übermittelden Datensatzes
Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  Anlagen zum Schreiben des BMF vom 28. September 2009 (PDF, 1 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
  • A. Allgemeine Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau der Datensätze Anlage I (xsd) und Anlage II (Datenbeschreibung)
  • B. Einzelne Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau der Datensätze - Datenübermittlung zwischen der zentralen Stelle und den Mitteilungspflichtigen/ Rentenbezugsmitteilung
Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  Bekanntmachung 28/10/2008 (PDF, 15 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)Bekanntmachung des Schreibens zur erstmaligen Übermittlung von Rentenbezugsmitteilungen für die Veranlagungsjahre ab 2005 an die zentrale Stelle gemäß § 22a des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.V.m. § 52 Abs. 38a EStG
Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  BMF-Schreiben vom 13. August 2008 - IV C3 - S 2257-c/07/10012 (PDF, 37 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)Bestimmung von Inhalt und Aufbau des für die Durchführung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens (RbmV) zu übermittelnden Datensatzes
Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  Anlagen zu den BMF-Schreiben vom 13. August 2008 (PDF, 174 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
  • A. Allgemeine Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau der Datensätze Anlage 1 (xsd) und Anlage 2 (Datenbeschreibung)
  • B. Einzelne Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau der Datensätze
Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  Bekanntmachung 05/12/2005 (PDF, 13 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)Bekanntmachung des Schreibens zur erstmaligen Übermittlung von Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle gemäß § 22a des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.V.m. § 52 Abs. 38a EStG

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