Geschäftsbereich Steuern National / Steuern International
Der Geschäftsbereich Steuern (St) des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) untergliedert sich in zwei Abteilungen:
Die Fachreferate der Steuerabteilungen nehmen Aufgaben nach dem Finanzverwaltungsgesetz (FVG) und auf Weisung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wahr.
