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Geschäftsbereich Steuern National / Steuern International

Der Geschäftsbereich Steuern (St) des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) untergliedert sich in zwei Abteilungen:

Die Fachreferate der Steuerabteilungen nehmen Aufgaben nach dem Finanzverwaltungsgesetz (FVG) und auf Weisung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wahr.


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