Über uns
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) mit Hauptdienstsitz in Bonn. Weitere Dienstsitze befinden sich in Berlin, Schwedt und Saarlouis (vgl. Dienstsitze). Mit ca. 1.350 Beschäftigten nimmt das BZSt zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug nach dem Finanzverwaltungsgesetz wahr. Das BZSt erfüllt die Aufgaben im Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung bundesländerübergreifend.
Der Präsident Eberhard Petersen leitet das BZSt.
In der strategischen Ausrichtung des Amtes wird die Leitung durch den Leitungsstab unterstützt. Die operative Umsetzung der strategischen Maßnahmen erfolgt durch die Abteilung Querschnittsaufgaben, die durch den Vizepräsidenten des BZSt Dr. Deiters geleitet wird. Die Fachaufgaben des BZSt werden in folgenden Abteilungen erledigt:
- Querschnitt (u.a. Organisation, Personal, Haushalt, Innerer Dienst, Justiziariat, Gesetzesfolgenabschätzung, Risikomanagement, Berichtswesen, Automation)
- Steuern I (Umsatzsteuer; z.B. Vorsteuervergütung an im Ausland ansässige Unternehmer)
- Steuern II (Nationaler Bereich; z.B. Vergabe der Steueridentifikationsnummer an natürliche Personen)
- Steuern III (Abzugsteuer, Ausland; z.B. Durchführung von Verständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen)
- Bundesbetriebsprüfung I (Produktionsbranchen)
- Bundesbetriebsprüfung II (Dienstleistungsbranchen).
Das BZSt verfolgt einen ganzheitlichen Qualitätsmanagement(QM)-Ansatz und verzahnt systematisch die auf die individuellen Belange der Behörde zugeschnittenen QM-Bausteine, wie z.B. Common Assessment Framework (CAF). Es ist Modellbehörde für QM in der Bundesverwaltung.
Faltblatt Aufgaben (Kurzdarstellung) (PDF, 102 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
