Bundeszentralamt für Steuern

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CbCR

Country-by-Country Reporting

Das Country-by-Country-Reporting (CbCR) hat das Ziel, Finanzbehörden zusätzliche Informationen zu grenzüberschreitenden Konzernstrukturen an die Hand zu geben. Durch die Erstellung länderbezogener Berichte für multinational tätige Unternehmen und deren automatischer Austausch, sollen die Finanzbehörden besser in der Lage sein diese zu prüfen.

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Bundeszentralamt für Steuern

Referat St I A 2
An der Küppe 1
53225 Bonn

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09.00 bis 12.00 Uhr
12.30 bis 15.00 Uhr
Fr:
09.00 bis 12.00 Uhr

Zuständigkeitsbereich:

Country by Country Reporting