Leitung und Organisation
Hier können Sie Informationen zu Leitung und Organisation des Bundeszentralamtes für Steuern aufrufen.
Behördenleitung
Präsidentin Brigitte Vossebürger
Brigitte Vossebürger
Präsidentin
Brigitte Vossebürger leitet das Bundeszentralamt für Steuern.
Behördenstruktur
Das BZSt ist in fünf Abteilungen gegliedert. Die Abteilungen bestehen aus bis zu 32 Referaten mit unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkten.
Zentralabteilung
Abteilungsleiterin: Béatrice Freiwald
Stellvertretung: N. N.
Die Zentralabteilung organisiert den Dienstbetrieb des BZSt und nimmt zentrale Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben wahr. Hierzu gehören die Bereiche Personal, Organisation, Haushalt und Finanzen, Liegenschaftsmanagement, interne Dienstleistungen sowie der Justiziariat. Daneben begleitet die Zentralabteilung die Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen im BZSt, strukturiert IT-Projekte im Rahmen eines Projektportfoliomanagements und stellt den Fachbereichen für die Automation der Prozesse und den Einsatz von KI die zentrale Daten- und Analyseeinheit (Data & Analytics Unit) zur Seite. Zusätzlich sind in der Zentralabteilung die Aufgaben im Bereich KONSENS verortet.
Abteilung Steuern N (National)
Abteilungsleiterin: Renate Büscher
Stellvertreter: Thomas Klein
Die Abteilung Steuern N nimmt vorwiegend Aufgaben mit nationalen Steuerthemen wahr.
Hierzu gehören u. a. die Versicherungs- und Feuerschutzsteuer, die Fachaufsicht über die Familienkassen i. R. d. Familienleistungsausgleichs und über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen i. R. d. sog. Riesterrente, die Vergabe der Steuerlichen Identifikationsnummer, das Kontenabrufverfahren, die Gesetzesfolgenabschätzung, die Abzugssteuern für beschränkt Steuerpflichtige gemäß §§ 50, 50a Einkommensteuergesetz (sog. Registerfälle) und das Bundesverfahren ELStAM.
Abteilung Steuern U (Umsatzsteuer)
Abteilungsleiterin: Melanie Deurer
Stellvertreterin: Tina Dondorf
Die Abteilung Steuern U hat umsatzsteuerliche Themen, u. a. das Umsatzsteuerkontrollverfahren, die Umsatzsteueramtshilfe, Bußgeldverfahren und Vollstreckung sowie Themen rund um den Bereich One-Stop-Shop, die Vorsteuervergütung und die Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung. Zusätzlich liegen die Aufgaben der Wirtschaftsidentifikationsnummer nach § 139c Abgabenordnung und das Zuwendungsempfängerregister nach § 60 b Abgabenordnung in dieser Abteilung.
Sondereinheit
Abteilungsleiterin: Petra Klawikowski
Stellvertreterin: Janine Betz
Die Sondereinheit umfasst die Gruppen Kapitalmarkt und Internationaler Informationsaustausch. Die Gruppe Kapitalmarkt befasst sich mit der Entlastung Kapitalertragssteuer nach §§ 50c und 50d Einkommensteuergesetz, Investmentsteuer, Cum-Ex-Verfahren und umfasst die zentrale Stelle für Bußgeld und Strafsachen (Bustra), das Informations- und Analysezentrum Kapitalertragssteuer sowie den Bereich Entlastung von Abzugssteuern nach §§ 50a und 50d Einkommensteuergesetz.
Aufgaben der Gruppe Internationaler Informationsaustausch sind die Auswertung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, der Internationale Automatische Informationsaustausch, internationaler Amtshilfe und die Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA).
Abteilungen Bundesbetriebsprüfung
Abteilungsleiterin: Maria-Luise Suschek-Nowack
Stellvertreter: Hermann Schult
Zu der am 1. April 2024 neu strukturierten Abteilung Bundesbetriebsprüfung (Bp) gehören ein Zentrales Betriebsprüfungsmanagement (ZBpM) und fünf Kooperationsbereiche (KB) mit den Prüfungs- und Tätigkeitsschwerpunkten: Handel und öffentlicher Sektor (im KB I), Verarbeitende Industrie (im KB II), Finanzsektor (im KB III), Mobilitäts- und Informationswirtschaft (im KB IV) sowie Internationale Verfahren (im KB V).
Im KB V - Internationale Verfahren - werden neben gleichzeitigen steuerlichen Außenprüfungen (Simultanprüfungen) gemeinsame steuerliche Außenprüfungen (Joint Audits) sowie insbesondere Streitbeilegungsverfahren (Verständigungsverfahren, Schiedsverfahren und APAs) durchgeführt.
Die Kooperationsbereiche werden von Kooperationsbereichsleiterinnen und -leitern geführt, die zudem Ansprechpersonen im Sinne eines Single Point of Contact für die Landesfinanzverwaltungen und auf internationaler Ebene sind.