Ausländische Quellensteuer
In Deutschland wird seit 2009 eine einheitliche Abgeltungsteuer von 25 % auf Dividenden und Zinsen erhoben und die Anrechnung ausländischer Quellensteuer grundsätzlich durch die für die Erhebung der Abgeltungsteuer zuständigen Stellen, in der Regel Kreditinstitute, vorgenommen.
Nachstehende „Übersicht über die Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat“, wird jährlich zum Stand 1. Januar aktualisiert und richtet sich an die auszahlenden Stellen.
Download-Angebot
Im Folgenden finden Sie als "Download-Angebot" eine Übersicht über die Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.