Ausländische Quellensteuer
In Deutschland wird seit 2009 eine einheitliche Abgeltungssteuer von 25 % auf Dividenden und Zinsen erhoben. Das jeweilige Kreditinstitut kann grundsätzlich auf diese Steuer die ausländische Quellensteuer anrechnen.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Anrechnung der Quellensteuer.
Download-Angebot
Im Folgenden finden Sie als "Download-Angebot" eine Übersicht über die Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.