Bundeszentralamt für Steuern

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Kapitalerträge

Ausländische Quellensteuer

In Deutschland wird seit 2009 eine einheitliche Abgeltungssteuer von 25 % auf Dividenden und Zinsen erhoben. Das jeweilige Kreditinstitut kann grundsätzlich auf diese Steuer die ausländische Quellensteuer anrechnen.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Anrechnung der Quellensteuer.

Download-Angebot

Im Folgenden finden Sie als "Download-Angebot" eine Übersicht über die Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.