Bundeszentralamt für Steuern

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Informationen für Kindergeldberechtigte

Die grundlegende Versorgung eines Kindes soll durch das Kindergeld sichergestellt werden. Das Kindergeld kann bei der Familienkasse beantragt werden.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beaufsichtigt die Familienkassen fachlich. Das BZSt zahlt kein Kindergeld aus.

Allgemeines

Das BZSt ist nicht für die Bearbeitung von Kindergeldanträgen zuständig, sondern beaufsichtigt die Familienkassen fachlich.

Das Kindergeld beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Ihre zuständige Familienkasse finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Senden Sie keine Anträge an das BZSt. Durch die Übersendung an eine unzuständige Behörde kann es zu Fristversäumnissen kommen, die zu Ihren Lasten gehen.

Senden Sie Ihren Kindergeldantrag an Ihre Familienkasse. Diese prüft, ob Sie Anspruch auf Kindergeld haben, setzt das Kindergeld schriftlich fest und überweist es.

Informationen zum Thema Kindergeld finden Sie in den Merkblättern.

Die nötigen Formulare finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

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