Bundeszentralamt für Steuern

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Verständigungsverfahren

Advance Pricing Agreement

Die Internetseite für das Thema "Advance Pricing Agreement" befindet sich derzeit im Aufbau.

Gemäß § 89a Abgabenordnung (AO) führt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Vorabverständigungsverfahren mit dem Ziel, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden bzw. eine übereinstimmende Abkommensauslegung mit der ausländischen zuständigen Behörde zu erreichen.

Zuletzt konnten die voranstehend genannten Ziele in Verhandlungen mit der VR China nicht mehr erreicht werden. Bis auf Weiteres wird das BZSt als zuständige Behörde für die Durchführung von Vorabverständigungsverfahren keine neuen, auf die Durchführung von Vorabverständigungsverfahren mit der VR China gerichteten Verfahren einleiten. Hiervon sind auch sog. Renewals betroffen. Bereits laufende Vorabverständigungsverfahren sind hierdurch nicht berührt. Eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation wird angestrebt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Referat S 2 im BZSt (VV_SV@bzst.bund.de).

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern
Verständigungsverfahren
An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon: +49 228 406-0
Fax: +49 228 406-3118

Zuständigkeitsbereich: Verständigungsverfahren

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