Bundeszentralamt für Steuern

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EU und International

Erklärung zur Barrierefreiheit für das Zuwendungsempfängerregister

Hier finden Sie Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Zuwendungsempfängerregister.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist bemüht, seine Website zum Zuwendungsempfängerregister (ZER) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen hierfür sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt https://zer.bzst.de und datiert vom 23.01.2024 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website des ZER wurde einem Barrierefreiheitstest unterzogen.

Die Website des ZER (https://zer.bzst.de) ist derzeit nicht vollständig mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informations-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Die Einhaltung der Anforderungen ist im Zeitraum vom 20.12.2023 bis 23.01.2024 durch einen Test der Website des ZER überprüft worden.

Die Unvereinbarkeiten sind nachfolgend aufgelistet.

NICHT BARRIEREFREIE INHALTE

Name, Rolle und Wert bei Sortier-Buttons teilweise nicht gegeben.

In der Ergebnisliste des ZER haben die Buttons zum Sortieren der Ergebnisliste eine Rolle. Bei dieser Umsetzung kann nicht vermieden werden, dass die Button-Beschriftung bei der Tabellennavigation zwischen Spalten vom Screenreader ausgegeben wird. Dadurch entstehen für Screenreader-Nutzende lange Ausgaben, bei denen der Inhalt der Zelle erst am Ende kommt. 

BEHEBUNG DER NICHT BARRIEREFREIEN INHALTE

Die Prüfergebnisse der Barrierefreiheitstests werden durch das BZSt ausgewertet und nicht barrierefreie Inhalte kontinuierlich in späteren Versionen behoben.

ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Diese Erklärung wurde am 30.01.2024 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Über die nachfolgend aufgelisteten Kontaktmöglichkeiten können Sie weitere Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Barrieren melden an das BZSt:

Per E-Mail: Barrierefreiheit-Service.post@bzst.bund.de

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten auf Ihre Meldung an die oben genannten Kontaktmöglichkeiten können Sie unter Schlichtungsstelle nach dem Behinderten­gleichstellungs­gesetzeinen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderten
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: + 49 – (0)30 18 527 – 2805
Fax: + 49 – (0)30 18 527 – 2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Zuwendungsempfängerregister
Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2
66740 Saarlouis


Fax: +49 228 406-3801

Zuständigkeitsbereich:

Gemeinnützigkeit