Bundeszentralamt für Steuern

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Identifikationsnummern

Bestätigung ausländischer USt-IdNrn

Das Bestätigungsverfahren ermöglicht deutschen Unternehmen die Prüfung, ob zum Zeitpunkt der Leistungserbringung die Lieferung oder sonstige Leistung an ein in einem anderen EU-Mitgliedsstaat registriertes Unternehmen erbracht wird

Abfragemöglichkeiten

In Deutschland werden keine Daten zu USt-IdNrn. anderer EU-Mitgliedstaaten gespeichert. Das BZSt leitet Bestätigungsanfragen direkt und automatisiert an die Behörden der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten weiter. Auf diese Daten hat das BZSt keinen Einfluss. Es teilt lediglich die von den EU-Mitgliedstaaten übermittelten Ergebnisse mit. Nur Ihrer ausländischen Geschäftsparterin oder Ihrem ausländischen Geschäftspartner ist es möglich, eine Korrektur bzw. Aktualisierung der Daten bei der ausländischen Behörde zu veranlassen.

Ihnen stehen die Mehrfachabfrage via Schnittstelle und die Einzelabfrage zur Verfügung.

Über beide Dienste können Sie sich, rund um die Uhr, die Gültigkeit einer USt-IdNr. bestätigen lassen. Im Zeitraum von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr können Wartungsarbeiten durchgeführt werden, weshalb es in dieser Zeit zu Verzögerungen bei der Überprüfung der USt-IdNrn. kommen kann.

Aktuell sind die Reaktionszeiten im Online-Bestätigungsverfahren länger als üblich. Dies betrifft auch die XML-RPC-Schnittstelle. Bei starker Verzögerung oder Timeouts ist eine erneute Abfrage zu einer anderen Tageszeit empfohlen. Bitte sehen Sie von einem unmittelbaren Wiederholen der Anfrage ab.
An einer Lösung des Problems wird gearbeitet. Schriftliche oder telefonische Abfragen greifen auf die gleiche Datenbank zurück, sodass sich auch diesbezüglich die Bearbeitungszeiten verlängern.

Abfrage via Schnittstelle

Das BZSt bietet Ihnen die Möglichkeit, die Abfrage der USt-IdNrn via Schnittstelle in Ihr eigenes Softwaresystem einzubinden und die USt-IdNrn automatisiert abzufragen.

Nach einmaliger Einrichtung erleichtert Ihnen die Schnittstelle die Abfrage der ausländischen USt-IdNrn da keine händische Erfassung mehr notwendig ist.

Über die sog. XML-RPC-Schnittstelle wird Unternehmen die Möglichkeit gegeben, die Prüfung von USt-IdNrn. in die eigenen Softwaresysteme einzubinden und die USt-IdNrn. automatisiert abzufragen.

Die Einbindung der XML-RPC-Schnittstelle muss durch das Unternehmen in Eigenregie erfolgen und setzt entsprechende Programmierkenntnisse voraus. Das BZSt kann hierbei keine Unterstützung oder Hilfe leisten.

Vorteil der Schnittstelle ist es, dass im Gegensatz zur Einzelabfrage über das Internetformular ein händisches Erfassen der zu prüfenden Unternehmerdaten nicht erforderlich ist. Die vom BZSt übermittelte elektronische Antwort (Datensatz) kann in das eigene System eingebunden und ausgewertet werden. Zum 01.01.2021 wurde der UStAE zu § 18e.1 geändert. Bei der Durchführung gleichzeitiger Anfragen zu mehreren USt-IdNrn. über die vom BZSt zu diesem Zweck angebotene Schnittstelle kann die vom BZSt übermittelte elektronische Antwort in Form eines Datensatzes unmittelbar in das System des Unternehmens eingebunden und ausgewertet werden. In diesen Fällen ist der Nachweis einer durchgeführten qualifizierten Anfrage einer USt-IdNr. über den vom BZSt empfangenen Datensatz zu führen. Die bisherige Druckfunktion steht deshalb nicht mehr zur Verfügung. Sofern die Schnittstelle mit „Druckfunktion“ programmiert wurde und ein Schreiben darüber angefordert wird, wird bei einer gültigen USt-IdNr. als Antwort der Error-Code „223“ ausgegeben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Error Codes.

Es können einfache und qualifizierte Bestätigungsanfragen an die XML-RPC-Schnittstelle geschickt werden.

Internetformular

Für Einzelabfragen steht Ihnen eine Online-Abfrage zur Verfügung.

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis

Telefon: +49 228 406-1222
Fax: +49 228 406-3801

Zuständigkeitsbereich:

Zustaendigkeit_umsatzsteuer_idnr