Bundeszentralamt für Steuern

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

Identifikationsnummern

Bestätigung ausländischer USt-IdNrn

Das Bestätigungsverfahren ermöglicht deutschen Unternehmen die Prüfung, ob zum Zeitpunkt der Leistungserbringung die Lieferung oder sonstige Leistung an ein in einem anderen EU-Mitgliedsstaat registriertes Unternehmen erbracht wird

Abfragemöglichkeiten

Ihnen stehen die Mehrfachabfrage via Schnittstelle und die Einzelabfrage zur Verfügung.

Über beide Dienste können Sie sich, rund um die Uhr, die Gültigkeit einer USt-IdNr. bestätigen lassen. Im Zeitraum von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr können Wartungsarbeiten durchgeführt werden, weshalb es in dieser Zeit zu Verzögerungen bei der Überprüfung der USt-IdNrn. kommen kann.

Aktuell sind die Reaktionszeiten im Online-Bestätigungsverfahren länger als üblich. Dies betrifft auch die XML-RPC-Schnittstelle. Bei starker Verzögerung oder Timeouts ist eine erneute Abfrage zu einer anderen Tageszeit empfohlen. Bitte sehen Sie von einem unmittelbaren Wiederholen der Anfrage ab.
An einer Lösung des Problems wird gearbeitet. Schriftliche oder telefonische Abfragen greifen auf die gleiche Datenbank zurück, sodass sich auch diesbezüglich die Bearbeitungszeiten verlängern.

Mehrfachabfrage

Das BZSt bietet Ihnen die Möglichkeit, die Abfrage der USt-IdNrn via Schnittstelle in Ihr eigenes Softwaresystem einzubinden und die USt-IdNrn automatisiert abzufragen.

Nach einmaliger Einrichtung erleichtert Ihnen die Schnittstelle die Abfrage der ausländischen USt-IdNrn da keine händische Erfassung mehr notwendig ist.

Weitere Informationen zur Schnittstelle erhalten Sie hier.

Einzelabfrage

Für Einzelabfragen steht Ihnen eine Online-Abfrage zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Online-Abfrage erhalten Sie hier.

Daneben können Einzelabfragen auch schriftlich (Kontaktformular, Brief, E-Mail, Fax) oder telefonisch an das BZSt gestellt werden.

Downloadbereich/Formulare

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis

Telefon: +49 228 406-1222
Fax: +49 228 406-3801

Zuständigkeitsbereich:

Umsatzsteuer-IdNr.