Bundeszentralamt für Steuern

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Identifikationsnummern

Vergabe und Erteilung der USt-IdNr.

Die USt-IdNr. ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmen zusätzlich zur Steuernummer ihres Unternehmens vom BZSt erteilt wird.

Das BZSt erteilt Unternehmen für ihre umsatzsteuerlichen Zwecke im EU-Binnenmarkt eine USt-IdNr., natürlichen Personen eine steuerliche Identifikationsnummer und wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (derzeit im Aufbau).

Zweck

Unternehmen die Lieferungen und Leistungen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes erbringen oder erhalten, benötigen für die Abwicklung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). 

Die USt-IdNr. wird unter anderem für folgende Sachverhalte benötigt:

  • das Unternehmen liefert Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet
    (innergemeinschaftliche Lieferung)
  • das Unternehmen erwirbt Waren aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (innergemeinschaftlicher Erwerb)
  • das Unternehmen führt eine Lieferung im Sinne des § 25b Abs. 2 UStG aus
    (innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte)
  • das Unternehmen führt eine Beförderung oder Versendung im Sinne des § 6b Abs. 1 Nr. 4 UStG aus
    (Konsignationslagerregelung)
  • das Unternehmen erbringt steuerpflichtige sonstige Leistungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet
  • das Unternehmen nimmt sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers in Anspruch

Beantragung

Antragsberechtigt sind Unternehmer gemäß § 2 UStG sowie juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

Im Falle der Organschaft ist nur der umsatzsteuerliche Organträger antragsberechtigt.

Die Vergabe der USt-IdNr. beruht auf den bei Ihrem zuständigen Finanzamt hinterlegten Daten. Daher kann die USt-IdNr. erst vergeben werden, wenn die umsatzsteuerliche Erfassung bei Ihrem Finanzamt und die Übermittlung an das BZSt erfolgt sind.

Die USt-IdNr. wird ausschließlich per Post mitgeteilt. Eine Mitteilung per E-Mail oder Telefon ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Der Antrag kann über die nachfolgenden Wege gestellt werden:

Firmenneugründung

Bei einer Firmenneugründung kann die Erteilung einer USt-IdNr. direkt beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Neugegründete Unternehmen übermitteln den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an ihr zuständiges Finanzamt. In diesem ist für die Beantragung der USt-IdNr. ein entsprechendes Feld anzukreuzen. Dieser Antrag wird automatisiert vom Finanzamt an das BZSt weitergeleitet und bearbeitet.

Vom Eingang beim Finanzamt bis zur automatisierten Weiterleitung an das BZSt können einige Wochen vergehen. Bitte nehmen Sie daher die steuerliche Erfassung rechtzeitig vor.

Online-Beantragung

Im Downloadbereich steht Ihnen ein entsprechendes Formular zur Online-Beantragung zur Verfügung.

Ihre eingegebenen Daten werden nach der Übermittlung mit den Daten, die das Finanzamt dem BZSt zur Verfügung gestellt hat, abgeglichen. Sie erhalten direkt nach dem Absenden eine Rückmeldung mit Informationen zu Ihrem Antrag.

Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie in dieser Video-Anleitung:

Beantragung einer Ust-IdNr. Beantragung einer USt-IdNr.



Schriftlich

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Finanzamt, bei dem das Unternehmen für umsatzsteuerliche Zwecke geführt wird
  • Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird

Senden Sie Ihren Antrag an das:

Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis

Downloadbereich/Formulare

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis

Zuständigkeitsbereich:

Zustaendigkeit_umsatzsteuer_idnr