Im Online-Bestätigungsverfahren ist der Nachweis durch die Aufbewahrung des Ausdrucks oder die Übernahme des vom BZSt übermittelten Ergebnisses in einem allgemeinüblichen Format oder als Screenshot in das System des Unternehmens zu führen.
Bei Abfragen über die Schnittstelle kann die vom BZSt übermittelte elektronische Antwort in Form eines Datensatzes unmittelbar in das System des Unternehmens eingebunden und ausgewertet werden. In diesen Fällen ist der Nachweis einer durchgeführten qualifizierten Anfrage einer USt-IdNr. über den vom BZSt empfangenen Datensatz zu führen.
Aktueller Hinweis
Im Moment sind Anfragen aus den folgenden Mitgliedstaaten nicht möglich:
Sollten Bestätigungsanfragen aufgrund technischer Störungen oder Wartungsarbeiten über das Internet nicht möglich sein, sind auch telefonische Anfragen über die Hotline Umsatzssteuerkontrollverfahren nicht möglich!