Fragen und Antworten
Auf dieser Seite finden Sie Fragen und Antworten zu Themen rund um die W-IdNr.
Fragen und Antworten
Wer bekommt eine Wirtschafts-Identifikationsnummer und warum?
Die W-IdNr. wird an alle wirtschaftlich Tätigen vergeben. Wirtschaftlich tätig können natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen sein.
Wirtschaftlich Tätige, die gesetzlich zum Abführen von Umsatzsteuer verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind, erhalten ab November 2024 ihre W-IdNr. Sollten Sie zu keiner dieser Gruppen gehören, wird an Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch keine W-IdNr. vergeben.
Die W-IdNr. ermöglicht eine eindeutige Identifizierung des wirtschaftlichen Tätigen im Besteuerungsverfahren.
Werden mehrere W-IdNrn. erteilt, wenn mehrere Gewerbe betrieben werden?
Jeder wirtschaftlich Tätige erhält zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren eine W-IdNr.
Sofern der wirtschaftlich Tätige über mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten verfügt, wird die W-IdNr. lediglich durch weitere Unterscheidungs-Merkmale (U-Merkmal) ergänzt.
Die Erteilung weiterer U-Merkmale erfolgt wegen der stufenweisen Vergabe voraussichtlich ab 2026.
Wann erhalte ich meine W-IdNr.?
Die Einführung der W-IdNr. erfolgt stufenweise. Wirtschaftlich Tätige, die gesetzlich zum Abführen von Umsatzsteuer verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind, erhalten die W-IdNr. ab November 2024.
In den übrigen Fällen erfolgt die Vergabe und Mitteilung zu einem späteren Zeitpunkt.
Wenn Ihnen bis Ende November noch keine W-IdNr. mitgeteilt worden ist, hat das für Sie keine Nachteile. Eine Angabe der W-IdNr. in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe optional.
Ist die W-IdNr. kostenpflichtig?
Die W-IdNr. wird ausschließlich vom BZSt vergeben. Das BZSt stellt hierfür keine Kosten in Rechnung.
Was ist der Unterschied zwischen der W-IdNr. und der USt-IdNr.?
Die W-IdNr. entspricht in ihrem Aufbau der USt-IdNr. Zusätzlich wird die W-IdNr. um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt. Die USt-IdNr. ist wie gewohnt weiter zu verwenden. Wichtig ist, dass die W-IdNr. die USt-IdNr. nicht ersetzt. Im Gegensatz zur USt-IdNr. muss die W-IdNr. nicht beantragt werden.
Was ist der Unterschied zwischen der W-IdNr. und der IdNr.?
Die IdNr. bleibt auch nach Einführung der W-IdNr. in ihrer Funktion als eindeutiges Identifikationsmerkmal einer natürlichen Person im Verwaltungsverfahren erhalten. Im Gegensatz zur IdNr. wird die W-IdNr. nur im Falle einer wirtschaftlichen Tätigkeit vergeben. Die Angabe der IdNr. bei Serviceleistungen der Steuerverwaltung ist auch weiterhin notwendig.
Was muss ich tun, um die W-IdNr. zu erhalten?
Informationen zum Erhalt der W-IdNr. finden Sie auf der Website unter "Mitteilung der W-IdNr.".
Wie kann ich eine erneute Mitteilung der W-IdNr. veranlassen?
Sollten Sie auf Ihre bereits vergebene W-IdNr. nicht mehr zugreifen können, ist es möglich ab November 2024 die erneute Mitteilung der W-IdNr. in die Wege zu leiten.
Was muss ich tun, wenn sich an meinen Stammdaten (z.B. Adresse oder Betriebssitz, Änderung der Firma) etwas ändert?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Dieses übersendet die geänderten Daten elektronisch an das BZSt. Das BZSt kann Ihre Daten nicht ändern.
Welche Daten werden von mir gespeichert?
Beim BZSt werden die für die Identifikation erforderlichen Daten der wirtschaftlich Tätigen gespeichert.
Der Datenumfang ist
- für natürliche Personen in § 139c Absatz 3 AO,
- für juristische Personen in § 139c Absatz 4 AO und
- für Personenvereinigungen in § 139c Absatz 5 AO
abschließend aufgezählt.
Wer erhält Zugriff auf meine Daten?
Aus Gründen des Datenschutzes dürfen nur Finanzbehörden die persönlichen Daten zur W-IdNr. erheben und verwenden. Die beim BZSt gespeicherten Daten unterliegen nach dem Gesetz einer strikten Zweckbindung, die eine anderweitige Verwendung der Daten nicht zulässt.
Andere öffentliche oder nicht- öffentliche Stellen dürfen die W-IdNr. nur verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder Geschäftszwecke oder für Datenübermittlung zwischen Ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist.
Darunter fällt beispielsweise die Übermittlung an das Unternehmensbasisdatenregister nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz.
Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Die beim BZSt nach § 139c Absatz 3 bis 5a AO gespeicherten Daten sind zu löschen, wenn sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Finanzbehörden nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die wirtschaftliche Tätigkeit beendet wurde.
Wie kann ich den Bereich W-IdNr. direkt kontaktieren?
Bei Fragen können Sie den Bereich W-IdNr. über das nachfolgende Kontaktformular kontaktieren:
Kontaktformular