Bundeszentralamt für Steuern

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FATCA

FATCA – Elektronische Datenübermittlung (BZSt online.portal / „DIP“ - Digitaler POSteingang)

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern sowie zur elektronischen Datenübermittlung über das BZSt online.portal und der Massendatenschnittstelle DIP.

Die bisherige ELMA-Schnittstelle sowie das alte BOP-Portal sind voraussichtlich bis zum Ende des Jahres nutzbar. Ein gesetztes Enddatum wird rechtzeitig bekanntgegeben. Eine Umstellung auf ELMA-Schema-Version 2.0 ist nicht vorgesehen. Das Fachverfahren FATCA wird zukünftige Meldungen nur über die neue Schnittstelle „DIP – Digitaler POSteingang“ bzw. über das BZSt onlineportal empfangen können.

Registrierung beim IRS

Einleitung

Die meldenden deutschen Finanzinstitute sind verpflichtet, sich entsprechend des FATCA-Abkommens zur Datenübermittlung bei der Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika (IRS) registrieren zu lassen, um von dort eine GIIN (Global Intermediary Identification Number) zugewiesen zu bekommen, sofern sie nicht schon aus anderen Gründen erteilt wurde.

Für die technische Übermittlung der Daten an das BZSt, ist zusätzlich eine Registrierung des Datensenders (Fremddienstleister oder das Finanzinstitut selbst) beim BZSt erforderlich.

Sind Sie bereits beim BZSt und dem IRS registriert, im Besitz einer gültigen GIIN, BZSt-Nummer und eines BOP-/EOP-Zertifikates, erübrigt sich der jeweilige Registrierungsschritt.

Registrierung bei der Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika (IRS)

Meldende deutsche Finanzinstitute sind verpflichtet, sich beim IRS zu registrieren und dort eine Internationale Identifikationsnummer für Intermediäre (Global Intermediary Identification Number, GIIN) zu beantragen. Für die Registrierung steht das Registrierungsportal des IRS zur Verfügung.

Registrierung bei DIP

Für den Zugriff ist ein gültiges Zertifikat erforderlich. Sie können sich entweder mit einem ELSTER-Zertifikat oder einem BZSt-Zertifikat anmelden. 

Wenn Sie über ein gültiges Zertifikat verfügen, können Sie sich im BZSt online.portal über den Button "Anmelden" mit Ihrem gültigen Zertifikat einloggen und sich mittels dem Formular "Antrag auf Freischaltung für die Massendatenschnittstelle im BZSt online.portal (DIP – Digitaler POSteingang)“ einmalig für die Nutzung der Massendatenschnittstelle freischalten lassen. Nach der Freischaltung sind Sie berechtigt FATCA-Meldungen zu übermitteln.

Sollten Sie über kein gültiges Zertifikat verfügen besteht die Möglichkeit ein ELSTER-Zertifikat zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass dieses nur mit einer inländischen Steuernummer erhältlich ist.

Neben der Anmeldung mittels ELSTER-Zertifikat besteht für Finanzinstitute oder Datenübermittler die Möglichkeit sich beim BZSt zu registrieren. Hierzu nutzen Sie bitte das entsprechende Registrierungsformular. Nach der Prüfung Ihres Antrages, erhalten Sie per Post eine BZSt-Nummer sowie per E-Mail ein BZSt-Geheimnis.

Mittels der BZSt-Nummer und dem BZSt-Geheimnis, können Sie im BZSt BOP, ein BZSt-Zertifikat für die Anmeldung zur Massendatenschnittstelle beantragen.

Im Anschluss erhalten Sie im BZSt.online.portal mittels dieses Zertifikats den Zugang zur Massendatenschnittstelle. Bitte wählen Sie dafür den Button "Anmelden" und im Anschluss "BOP Anmeldung mit BZSt-Zertifikat".

Datenübermittlungswege

Meldungen deutscher Finanzinstitute aufgrund des FATCA-Abkommens sind ausschließlich auf elektronischem Weg an das BZSt zu übermitteln. Für eine Abgabe der FATCA-Daten an das BZSt werden die folgenden Datenübermittlungswege angeboten:

Einzeldatenübermittlung (BZSt online.portal)

Informationen zur Datenübermittlung von FATCA-Meldungen per Einzeldatenübermittlung werden rechtzeitig veröffentlicht und per Newsletter bekanntgegeben.

Massendatenübermittlung (Massendatenschnittstelle DIP)

Der Datenaustausch erfolgt im XML-Format und wird in einem automatisierten Verfahren über die Massendatenschnittstelle DIP durchgeführt. Die Datenübermittlung erfolgt nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz.

Detaillierte Informationen zur standardisierten Datenübermittlung an das BZSt über die Massendatenschnittstelle DIP (verfahrensübergreifende technische Beschreibung) können Sie dem Internetauftritt der Massendatenschnittstelle DIP entnehmen.

XML Beispielsdateien finden Sie im Themenfeld Handbücher. Weitere fachspezifische Anforderungen zur Datenübermittlung von FATCA-Meldungen über DIP werden rechtzeitig veröffentlicht und per Newsletter bekanntgegeben.

Bitte beachten Sie, dass Voraussetzung für die Übermittlung eine erfolgreiche Freischaltung für die Massendatenschnittstelle DIP ist.

XML-Web Upload im BOP

Informationen zur Datenübermittlung von FATCA-Meldungen per XML-Upload werden rechtzeitig veröffentlicht und per Newsletter bekanntgegeben.

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

FATCA
An der Küppe 1
53225 Bonn

Zuständigkeitsbereich:

FATCA

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