Bundeszentralamt für Steuern

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Kapitalertragsteuerentlastung

Kapitalertragsteuerentlastung

Kapitalerträge unterliegen in Deutschland einem Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer, unabhängig davon, ob die inländischen Erträge einem im Inland oder im Ausland ansässigen Empfänger zufließen.

Im Ausland ansässige Empfänger können im schriftlichen Antragsverfahren durch Freistellung vom Steuerabzug oder Erstattung bereits einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer entlastet werden.

Eine Entlastung kann auch über das Datenträgerverfahren (DTV) erfolgen. Das DTV ist nur für Finanzinstitute geeignet, die im Namen und Auftrag ihrer Kunden mit ausländischem Wohnsitz regelmäßig eine Vielzahl von Anträgen auf Erstattung deutscher Kapitalertragsteuer (KapSt) und Solidaritätszuschlag (SolZ) stellen.

Mehr erfahren Sie in der Rubrik Themenbereiche.