Bundeszentralamt für Steuern

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Kapitalerträge

Kontrollverfahren Freistellungsaufträge (FSAK)

Kreditinstitute und andere Unternehmen, die zum Steuerabzug der Kapitalertragsteuer verpflichtet sind, melden dem Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich die in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge. So soll die missbräuchliche Inanspruchnahme von Steuervorteilen oder Sozialleistungen aufgedeckt und verhindert werden.

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Referat St II 4
Arbeitsbereich FSAK

DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Telefon: +49 228 406-2151
Fax: +49 228 406-4722

Zuständigkeitsbereich:

Kapitalerträge