Bundeszentralamt für Steuern

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Vorsteuervergütung

Informationen zur Bekanntgabe durch Bereitstellung zum Datenabruf im BZSt-Online-Portal

Allgemeines

Das BZSt stellt Bescheide und weiteren verfahrensbezogenen Schriftverkehr zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren elektronisch zum Datenabruf bereit (§ 122a Abgabenordnung). Die Nutzung der Bereitstellung zum Datenabruf erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und setzt daher eine Einwilligung der Verfahrensbeteiligten voraus.

Die Bereitstellung der Dokumente zum Abruf erfolgt in ein Benutzerkonto im BZSt-Online-Portal (BOP). Dafür benötigt das BZSt zuvor die Benutzerkonto-ID dieses Kontos zusammen mit einer Zustimmung des Antragstellers, dass Dokumente auf diesem Weg übersandt werden dürfen.

Antragsteller

1. Sie sind Antragsteller

Wenn Sie Anträge selbst einreichen und keinen Bevollmächtigten haben, nutzen Sie bitte den Vordruck "Einwilligung 122a AO". Zwingend sind Angaben zu machen in den Feldern "Antragsteller" und "Benutzerkonto-ID" sowie bei "Ort", "Datum" und "Unterschrift".

Bevollmächtige

2. Sie sind Bevollmächtigter

Als Bevollmächtigter können Sie für jeden Antragsteller durch Angabe der entsprechenden Benutzerkonto-ID getrennt festlegen, in welches der von Ihnen genutzten BOP-Benutzerkonten die Dokumente zum Abruf bereitgestellt werden sollen und diese zugehörige Benutzerkonto-ID in den Vordruck "Vertretungs- und Bekanntgabevollmacht" eintragen.

Sie haben folgende Möglichkeiten, einen ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck an das BZSt zu übermitteln:

  1. per Post an die folgende Anschrift:
    Bundeszentralamt für Steuern
    Passower Chaussee 3b
    16303 Schwedt/Oder
    Deutschland
  2. zusammen mit einem Antrag
  3. per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse:
    poststelle-schwedt@bzst.bund.de

Wurden Dokumente zum Abruf bereitgestellt, werden Sie hierüber per E-Mail benachrichtigt. Unmittelbar nach der Anmeldung im BOP-Benutzerkonto haben Sie dann die Möglichkeit, die Dokumente abzurufen und in Ihren BOP-Posteingang zu übernehmen. Aus dem Posteingang lassen sich die Dokumente dann herunterladen und können von Ihnen weiterverarbeitet werden.

Benutzerkonto-ID (Account-ID)

Wo finde ich die Benutzerkonto-ID (Account-ID)?

Die anzugebende Benutzerkonto-ID wird Ihnen unmittelbar nach der Anmeldung in dem BOP-Konto, in welches die Dokumente zum Abruf bereitgestellt werden sollen, auf der Seite "Mein BOP" im Bereich Benutzerkontoinformationen dargestellt. Die Angabe einer E-Mail-Adresse für die Zustellung der Benachrichtigungs-E-Mail über die Bereitstellung zum Abruf ist optional. Wird diese nicht angegeben, erfolgt die Benachrichtigung über die Bereitstellung zum Abruf an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse.

Benutzerkonto-ID

Ich habe kein Benutzerkonto im BZSt-Online-Portal (BOP). Wie kann ich ein Benutzerkonto einrichten?

Auf der Internet-Seite des BZSt finden Sie Informationen, wie Sie sich im BZStOnline-Portal (BOP) anmelden und registrieren können.

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Dienstsitz Schwedt/Oder
Passower Chaussee 3b
16303 Schwedt/Oder

Telefon: +49 228 406-1200
Fax: +49 228 406-3200

Servicezeiten: Montag - Freitag von 9:00 - 14:00 Uhr

Zuständigkeitsbereich:

Umsatzsteuer

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