Bundeszentralamt für Steuern

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

Service

BMF-Schreiben vom 21. Februar 2024

Datum 27.02.2024

Nichtbeanstandungsregelung zu § 12 StAbwG für Geschäftsjahre, die vor dem 31. Dezember 2022 begonnen haben.