Bundeszentralamt für Steuern

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BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2010

BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2010 Maschinelles Anfrageverfahren zur Abfrage der steuerlichen Identifikationsnummer nach § 139b AO; Bekanntgabe des Zeitpunktes, ab dem das maschinelle Anfrageverfahren nach §§ 32b Absatz 3, 52 Absatz 43a EStG, jeweils i. V. m. § 22a Absatz 2 EStG, den Nutzern zur Verfügung gestellt wird