Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Aufgrund der aktuellen Lage weisen wir darauf hin, dass vermehrt Anfragen bezüglich der Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) nach § 27a UStG eingehen. Die Vergabe der USt-IdNr. erfolgt gem. § 27a Abs. 1 Satz 4 UStG ausschließlich auf schriftlichen Antrag.

Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers,
  • Finanzamt, bei dem das Unternehmen geführt wird,
  • Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird.

Der Antrag kann über das Kontaktformular zum Thema "Vergabe der USt-IdNr." gestellt werden. Bitte teilen Sie uns in dem Formular auch Ihre Telefon- und Telefaxnummer mit, um die Klärung eventueller Rückfragen zu beschleunigen.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung des Antrags ist, dass Sie als Unternehmer bei Ihrem zuständigen Finanzamt geführt werden und dem BZSt diese Daten bereits übermittelt wurden.

Eine Bearbeitung des Antrags erfolgt, in der Regel, innerhalb von 48 Stunden.

Sofern Sie Fragen zum Thema "Vergabe der USt-IdNr." haben, nutzen Sie bitte ebenfalls unser Kontaktformular.