Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

Kontrollmeldeverfahren (KMV) nach § 50d Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG)

Nach Inkrafttreten des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) werden ab dem 9. Juni 2021 keine Ermächtigungsbescheide für das Kontrollmeldeverfahren (KMV) nach § 50d Abs. 5 EStG mehr erteilt.

Weitergehende Informationen finden Sie hier.