Bundeszentralamt für Steuern

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FATCA

FATCA – Start Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2022

Die Produktionsumgebung zur Übermittlung der FATCA-Daten für den Meldezeitraum 2022 steht ab sofort zur Verfügung. Dies gilt sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP).

Die Daten für den Meldezeitraum 2022 sind gem. § 8 Abs. 3 FATCA-USA-UmsV bis zum 31. Juli 2023 vollständig an das BZSt zu übermitteln.