Neue Onlineformulare im Bereich Entlastung von der Steuer auf Kapitalerträge
Ab dem 15.7.2025 wird es für das Entlastungsverfahren von der Steuer auf Kapitalerträge ein neues Onlineformular geben. Das alte Formular "Antrag auf Erstattung bzw. Freistellung von Kapitalerträgen nach § 50c bzw. § 44a Abs. 9 Einkommensteuergesetz" wird zukünftig in zwei Formularen (Erstattung und Freistellung) dargestellt. Die Onlineformulare wurden insgesamt überarbeitet und unterscheiden sich erheblich von dem bislang verwendeten
Formular.