USt-IdNr.-Bestätigungen ab 20.07.2025 nur noch online möglich - Änderung des Abschnittes 18e.1 des UStAE
Durch Abschnitt II des BMF-Schreibens vom 06.06.2025, III C 5-S 7427-d/00014/001/002, FMNR202501024, wird Abschnitt 18e.1 des UStAE geändert. Zukünftig sind Bestätigungsanfragen nur noch Online über den Internetauftritt des BZSt oder via der vom BZSt bereitgestellten Schnittstelle möglich. Schriftliche und telefonische Bestätigungsanfragen können dann vom BZSt nicht mehr bearbeitet werden. Die Änderungen treten am 20.07.2025 in Kraft.