Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

FATCA Newsletter 01/2025

1. Umstellung auf das BZSt online.portal und Einführung der DIP-Massendatenschnittstelle

Im Zuge der bevorstehenden Umstellung der FATCA-Datenübermittlung auf das neue BZSt online.portal wird die bisherige ELMA-Schnittstelle (Schema-Version 1.0) ersetzt. Zu diesem Zweck wurde auf dem Internetauftritt des Fachbereichs FATCA der Themenbreich "FATCA – Elektronische Datenübermittlung (BZSt online.portal / „DIP“ - Digitaler POSteingang)" eingerichtet. In diesem Abschnitt finden Sie wichtige Informationen betreffend der neuen Schnittstellen. Der Internetauftritt wird vom Fachverfahren FATCA fortlaufend aktualisiert.

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/FATCA/elektronische_daten%C3%BCbermittlung/elektronische_daten%C3%BCbermittlung_node.html

Unter dem Themenbereich „Handbücher“ stehen Ihnen XML-Beispieldateien für die neue Massendatenschnittstelle - DIP zur Verfügung. Zur Vorbereitung auf die Umstellung empfehlen wir Ihnen, sich mit sämtlichen Dokumenten vertraut zu machen. 

Weitere wichtige Dokumente betreffend der Massendatenschnittstelle (z.B. das Kommunikationshandbuch oder Schema-Versionen) finden Sie im Internetauftritt der neuen Massendatenschnittstelle - DIP.

https://www.bzst.de/DE/Service/Portalinformation/Massendaten/DIP/dip.html

Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der bisherigen ELMA-Schnittstelle (Schema-Version 1.0) sowie des alten BOP-Portals voraussichtlich bis Ende November 2025 uneingeschränkt möglich ist, mindestens für die reguläre und fristgerechte Datenübermittlung der FATCA-Meldungen des Meldezeitraums 2024.Ein verbindliches Enddatum für die Nutzung wird rechtzeitig bekanntgegeben. Eine Umstellung auf die ELMA-Schema-Version 2.0 ist nicht vorgesehen. 

Darüber hinaus möchten wir Sie auf eine wichtige Änderung im Zusammenhang mit der Empfangsbestätigung hinweisen. Diese wird in ihrer bisherigen Form bei der neuen Lieferstrecke entfallen. Stattdessen erhalten Sie künftig die Möglichkeit den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihrer Meldung einzusehen. Das Verarbeitungsprotokoll und die US-Empfangsbestätigung an FI sind hiervon nicht betroffen, diese werden Ihnen weiterhin als Dokument zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

Ihr FATCA-Team