Neue Onlineformulare im Bereich Entlastung von der Steuer auf Kapitalerträge
Ab dem 15.7.2025 wird es für das Entlastungsverfahren von der Steuer auf Kapitalerträge ein neues Onlineformular geben. Das alte Formular "Antrag auf Erstattung bzw. Freistellung von Kapitalerträgen nach § 50c bzw. § 44a Abs. 9 Einkommensteuergesetz" wird zukünftig in zwei Formularen (Erstattung und Freistellung) dargestellt. Die Onlineformulare wurden insgesamt überarbeitet und unterscheiden sich erheblich von dem bislang verwendeten Formular.
Die Formularumstellung geht mit einem Portalwechsel einher, das bedeutet:
- Formularentwürfe des alten Formulars können im neuen Portal nicht mehr genutzt werden
- Anträge, die über das alte Portal gestellt wurden, finden Sie weiterhin im alten Portal. Der Bescheid wird Ihnen im alten Portal bekannt gegeben.
- Alle Anträge, die Sie über das neue Portal ab dem 15.7.2025 stellen, werden Ihnen lediglich im neuen Portal angezeigt. Der Bescheid wird Ihnen im neuen Portal bekannt gegeben.
- Belegnachreichungen und Allgemeine Anfragen können Sie auch zu Anträgen aus dem alten Portal im neuen Portal vornehmen. Allerdings erscheinen diese Vorgänge dann auch nur im neuen Portal.