Bundeszentralamt für Steuern

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Steuergestaltung

DAC6 Newsletter 02/2021

Der Fachbereich CobrA / DAC 6 gibt den Newsletter 2/2021 auf seiner Internetseite unter der Rubrik "Newsletter" bekannt.

1. Veröffentlichung des finalen BMF-Schreibens

Der Entwurf des BMF-Schreibens zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§§ 138d ff. AO) wurde finalisiert. Das BMF-Schreiben vom 29. März 2021 zusammen mit der Anlage "Steuerliche Präferenzregelungen im Sinne des § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e) Doppelbuchst. bb) AO und nichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete im Sinne des § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb) AO" wurde auf der Internetseite des BZSt unter der Rubrik "Unternehmen", "Internationaler Informationsaustausch", "Austausch von Steuergestaltungen", "Vorschriften" bzw. unter der Rubrik "Privatpersonen", "Austausch von Steuergestaltungen", "Vorschriften" (www.bzst.de) veröffentlicht.

2. Kommunikationshandbücher und Datensatzbeschreibung

2.1 Aktualisierung der Kommunikationshandbücher

Der Fachbereich CobrA/DAC 6 hat folgende Kommunikationshandbücher aktualisiert:

  • Kommunikationshandbuch – Verfahrensbeschreibung, Rückmeldungen und Geschäftsregeln (Version 1.7)
  • Communication Manual DAC 6 (Version 1.7)
  • Kommunikationshandbuch – DAC 6 BOP (Version 1.7)

Die Kommunikationshandbücher wurden auf den Stand 1. April 2021, Version 1.7 aktualisiert und sind auf der Internetseite des BZSt unter der Rubrik "Unternehmen", "Internationaler Informationsaustausch", "Austausch von Steuergestaltungen", "Handbücher" bzw. unter der Rubrik "Privatpersonen", "Austausch von Steuergestaltungen", "Handbücher" (www.bzst.de) abrufbar.

Die vorgenommenen Änderungen können der jeweiligen Änderungshistorie entnommen werden und enthalten u.a. die bereits angekündigten Geschäftsregeln zum Brexit.

2.2 Ergänzung der Entwürfe der Kommunikationshandbücher (Version 2.0) auf Grund weiterer Vorgaben der EU

Basierend auf weiteren neuen Vorgaben der EU wurde der Entwurf des Kommunikationshandbuches "Automatischer Austausch von Steuergestaltungen - Verfahrensbeschreibung, Rückmeldungen und Geschäftsregeln" (Version 2.0) und der Entwurf des "Communication Manual" (Version 2.0) ergänzt.

Die Ergänzungen betreffen Korrekturbeschränkungen für Initiallieferungen von marktfähigen Gestaltungen sowie die Kohärenzprüfung von Folgelieferungen.

Die aktuellen Entwürfe sind auf der Internetseite des BZSt unter dem Pfad "Unternehmen", "Internationaler Informationsaustausch", "Austausch von Steuergestaltungen", "Handbücher" bzw. unter der Rubrik "Privatpersonen", "Austausch von Steuergestaltungen", "Handbücher" (www.bzst.de) veröffentlicht.

2.3 Markup-Version der Kommunikationshandbücher

Alle Kommunikationshandbücher stehen Ihnen ab sofort zusätzlich auch in einer Markup-Version zur Verfügung.

2.4 Aktualisierung der Datensatzbeschreibungen

Die DAC6 Datensatzbeschreibungen (Version 1.3 und Version 2.0) wurden aktualisiert. Die Änderungen können der jeweiligen Änderungshistorie entnommen werden.

Sie finden die aktualisierten Dokumente auf der Internetseite des BZSt unter dem Pfad "Unternehmen", "Internationaler Informationsaustausch", "Austausch von Steuergestaltungen", "Das Verfahren DAC 6" bzw. unter der Rubrik "Privatpersonen", "Austausch von Steuergestaltungen", "Das Verfahren DAC 6" (www.bzst.de) veröffentlicht.

3. Drittes technisches User Group Treffen

Am 16. März 2021 hat ein weiteres technisches User Group Treffen stattgefunden. Die dort vorgestellte Präsentation wurde auf der Internetseite des BZSt unter der Rubrik "Unternehmen", "Internationaler Informationsaustausch", "Austausch von Steuergestaltungen", "User Group Treffen" bzw. unter der Rubrik "Privatpersonen", "Austausch von Steuergestaltungen", "User Group Treffen" (www.bzst.de) veröffentlicht.

4. Neue Beiträge in der Rubrik "Allgemeine Hinweise zur Datenübertragung"

In der Rubrik "Allgemeine Hinweise zur Datenübertragung" finden Sie Informationen zu Geschäftsregeln, welche zu Abweisungen bei der Datenübertragung (Fehlercodes) führen.

Dieses Mal erhalten Sie Informationen zu Fehlern im Zusammenhang mit der Angabe des ISO-Staatencodes "GB" bei den betroffenen Mitgliedstaaten (ConcernedMSs) (Fehlercodes "DAC6_E_MES_083" sowie "DAC6_E_MES_084").

Die Einzelheiten sind auf der Internetseite des BZSt unter dem Pfad "Unternehmen", "Internationaler Informationsaustausch", "Austausch von Steuergestaltungen", "Allgemeine Hinweise zur Datenübertragung" bzw. unter der Rubrik "Privatpersonen", "Austausch von Steuergestaltungen", "Allgemeine Hinweise zur Datenübertragung" (www.bzst.de) einsehbar.

5. Kontakt

Sie können Ihr Anliegen gerne per E-Mail an den Fachbereich CobrA/DAC 6 richten (Postfach: CobrA@bzst.bund.de) sowie um Rückruf bitten.

Darüber hinaus steht Ihnen das DAC 6-Kontaktformular auf der Internetseite des BZSt zur Verfügung.

Für technische Fragen zu DAC 6 (z. B. zu bestimmten Übermittlungen, Fehlerhinweisen im Verarbeitungsprotokoll o. Ä.) erreichen Sie den Fachbereich CobrA/DAC 6 unter:

0228 / 406 – 2333

Bitte geben Sie bei Ihren Anfragen die MessageRefID an.

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Automatischer Austausch von Steuergestaltungen
An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon: +49 228 406-0

Zuständigkeitsbereich:

Automatischer Austausch von Steuergestaltungen